Betriebsveranstaltungen: Prüfen Sie, ob Sie dieses Jahr noch einmal feiern können

Die Weihnachtsfeier zählt zu den eher beliebten Betriebsveranstaltungen bei Mitarbeitern. Allerdings sollten Sie schon jetzt prüfen, ob eine Weihnachtsfeier noch lohnsteuer- und beitragsfrei möglich ist. Nach 2 Betriebsveranstaltungen ist damit nämlich Schluss.

Ist die Weihnachtsfeier den Mitarbeitern Ihres Unternehmens wichtig, sollten Sie jetzt überprüfen, wie viel in diesem Jahr bereits gefeiert wurde. Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen sind nämlich nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn

  • ein Unternehmen maximal 2 Betriebsfeiern pro Jahr veranstaltet und
  • der Wert der gesamten Zuwendung (Essen, Fahrten etc.) pro Mitarbeiter 110 € nicht übersteigt.

Übersteigt der Wert der Mitarbeiterzuwendung 110 €, ist die gesamte Leistung steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Das gilt auch für die Leistungen auf einer 3., 4., 5. etc. Betriebsveranstaltung in Ihrem Unternehmen.

Tipp: Sie haben die Möglichkeit, die steuerpflichtigen Leistungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen mit einer Pauschale von 25 % zu versteuern. Die Folge: Auch diese Leistungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt (§§ 40 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Wie Sie die Lohnsteuer richtig pauschalieren, erfahren Sie hier.


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