Pauschalierung von Entgeltextras: Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien bringen Erleichterung
Für viele Entgeltextras dürfen Sie die Lohnsteuer pauschalieren. Die Folge der Pauschalierung ist Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Eine der Voraussetzungen für die Pauschalierung, die Zahlung des Extras zusätzlich zum Entgelt, wird durch die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2011 gelockert.
Eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist beispielsweise bei Fahrtkostenzuschüssen, Essenszuschüssen, Erholungsbeihilfen und Arbeitgeberbeiträgen zur freiwilligen Unfallversicherung möglich. Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass der Mitarbeiter das Entgeltextra zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt erhält. Eine zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte Leistung liegt ab 2011 – anders als bisher – nach R 3.33 Abs. 5 LStR 2011 (Entwurf) auch dann vor, wenn sie unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung (z. B. freiwillig geleistetes Weihnachtsgeld) erbracht wird. Damit setzt die Finanzverwaltung aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um (Urteil vom 1.10.2009, AZ: VI R 41/07).
Tipp: Haben Sie die Möglichkeit zur Pauschalierung von Entgeltbestandteilen, sollten Sie diese stets nutzen. Ihr Unternehmen und der Mitarbeiter sparen so Sozialversicherungsbeiträge für die Entgeltextras. Außerdem können 400-€-Kräfte die Leistungen ebenfalls erhalten, ohne das Überschreiten der 400-€-Grenze befürchten zu müssen. Was Sie bei der Pauschalierung beachten müssen, erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.
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