Sozialversicherung

Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung:  Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind in diesen5 Zweigen der gesetzlichen Versicherung versichert. Doch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, unterschiedliche Regelungen zur Versicherungspflicht oder –freiheit, und auch Sonderfälle wie Kinderlosigkeit oder freiwillige Versicherung stellt Sie immer wieder vor zahlreiche Fragen. lohnexperten24.de beantwortet Sie Ihnen. Schnell und konkret.

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Sozialversicherungspflicht, 13.05.11

Sozialversicherungsausweis- muss er von Ihnen einbehalten werden?

Sozialversicherungsausweis

Sind wir verpflichtet, den Sozialversicherungsausweis unserer Mitarbeiter/innen einzubehalten oder reicht die Einsicht  bei Arbeitsaufnahmen und die Archivierung einer Kopie?


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Sozialversicherungsbeiträge, 28.12.10

Welche Auswirkungen haben Entgeltnachzahlungen auf die Sozialversicherungspflicht?

Entgeltabrechnung

Unser Unternehmen ist im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahren dazu verpflichtet worden, rückwirkend ein höheres Arbeitsentgelt zu zahlen, weil das bisher gezahlte Arbeitsentgelt nicht dem geltenden branchenspezifischen Mindestlohn entspricht. Was folgt daraus für die Abgabenberechnung und die Sozialversicherungspflicht?


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Sozialversicherungspflicht, 08.12.10

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenkasse?

Krankenversicherung

Dürfen in die Berechnung neben den Kindern auch die Frau mit einbezogen werden, wenn diese nur einen Minijob hat und bei der gesetzlichen Versicherung die Voraussetzungen der Familienmitversicherung erfüllen würde?


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Sozialversicherungsbeiträge

Personalkostenkalkulator

Laptop

Mit dem Tool "Personalkostenkalkulator" verschaffen Sie sich einen Überblick über die Personalnebenkosten und die Zusammensetzung des gesamten Personalaufwandes.


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Sozialversicherungsbeiträge

Lohnnebenkostenrechner

Puzzle Geldschein

Die Lohnnebenkosten sind im Fertigungsbereich mittlerweile so bedeutend geworden, dass sie die Löhne auf mehr als das Doppelte in die Höhe treiben können. Daher sollte man ihnen im Rahmen vieler Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gebührende Beachtung schenken. Mit dem Excel-Tool "Lohnnebenkostenrechner" können Sie auf einfache Weise die Höhe der Lohnnebenkosten – einschließlich Multiplikatoreffekte – ermitteln.


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Sozialversicherungsbeiträge

Personalkostenrechner

Mitarbeiter

Mit dem Tool "Personalkostenrechner" können Sie die gesamten Kosten eines Mitarbeiters berechnen.


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Sozialversicherungspflicht

Auswahlkriterien für die Krankenkassenwahl - aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht

Chipkarte Krankenversicherung

Alle versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Welche Krankenkasse dabei für sie die richtige ist, hängt von der Erwartungshaltung an die zukünftige Krankenkasse ab. Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung können Ihre Mitarbeiter/innen dabei konkret unterstützen.


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Sozialversicherungspflicht

Bereichsnummern der Deutschen Rentenversicherungsträger

Für alle Versicherte der Sozialversicherung, Rentner der Rentenversicherung und geringfügig Beschäftigte existiert eine Rentenversicherungsnummer, die ihn das gesamte Leben begleitet. Sie ist das Aktenzeichen und das Sortiermerkmal für das Versicherungskonto, das alle relevanten Daten für eine spätere Leistungsberechnung und danach zusätzlich die Leistungsdaten enthält.


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Meldung zur Sozialversicherung

Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2010

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Hier finden Sie die Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2010 als praktischen Download.


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ELENA-Verfahren

Das neue ELENA-Verfahren

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Zum 1.1.2010 ist das ELENA-Verfahren gestartet. Welche Aufgaben Sie im Rahmen von ELENA erledigen müssen und was Sie hinsichtlich des Datenschutzes wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.


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Künstlersozialkasse

So erledigen Sie Ihre Pflichten rund um die Künstlersozialkasse

Musiker mit Noten

Ganz sicher beauftragt Ihr Unternehmen hin und wieder den ein oder anderen freien Webdesigner oder einen selbstständigen Redakteur, der die Inhalte der Internetseiten bzw. Geschäftsunterlagen auf Vordermann bringt. Bei diesen Mitarbeitern handelt es sich um Künstler/Publizisten, die einer speziellen Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse unterliegen. Verwertet Ihr Unternehmen Leistungen von entsprechenden freien Mitarbeitern, sind Sie verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Tun Sie das nicht, sind hohe Nachzahlungen für Ihr Unternehmen sehr wahrscheinlich: Die turnusmäßigen Arbeitgeberprüfungen durch die Rentenversicherungsträger umfassen jetzt auch gleichzeitig die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe.


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Sozialversicherungsbeiträge

So berechnen Sie Sozialversicherungsbeiträge schnell und rechtssicher

Lohnabrechnung

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe, haftet Ihr Unternehmen gleich nach zwei Seiten: gegenüber der Einzugsstelle und gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter. Sie sollten bei der Beitragsberechnung daher ganz besonders sorgfältig vorgehen.


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ELENA-Verfahren, 20.04.11

ELENA: Zeitraubende Telefongespräche werden seltener

ELENA

Ab sofort bietet die Zentrale Speicherstelle (ZSS) eine Sendungsverfolgung im Internet an. Damit können Sie den Verarbeitungsstatus Ihrer ELENA-Sendungen verfolgen. Aufwändiges Nachhaken bei der Hotline ist damit überflüssig.


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Sozialversicherungsbeiträge, 16.03.11

Zeitarbeit bringt nachträglich Verwaltungsaufwand für Lohnbüros

bunte Männchen

Wenn in Ihrem Unternehmen in den letzten Jahren Zeitarbeitskräfte eingesetzt wurden, sollten Sie sich auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Lohnbüro einstellen. Denn ehemalige Zeitarbeitskräfte können nun auf Sie zukommen, um zu erfragen, was vergleichbare Stammmitarbeiter verdienen.


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Sozialversicherungsbeiträge, 02.03.11

U1 und U2 werden vereinheitlicht

umlage

Voraussichtlich ab 2013 soll es eine von den Krankenkassen unabhängige Umlageversicherung für das U1- und U2-Verfahren geben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vor.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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