Berufsgenossenschaft

Jeder Arbeitgeber ist mit seinem Betrieb kraft Gesetzes Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Sie bedeutet dies: Mindestens einmal im Jahr müssen Sie die Umlagen ermitteln, die an die Berufsgenossenschaft zu leisten sind. Das ist nicht ohne. Doch dank der Tipps und Beispielfälle aus lohnexperten24.de lösen Sie auch diese knifflige Aufgabe kostensparend und sicher.

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01.07.09

Betriebliches Sommerfest: Arbeitsunfall oder nicht? – So handeln Sie richtig

Mann mit Krücke

Wir haben ein betriebliches Sommerfest mit einem sportlichen Wettbewerb für alle Mitarbeiter veranstaltet. Bei diesem Wettkampf hat sich ein Mitarbeiter verletzt. Unsere Berufsgenossenschaft ist aber nun der Ansicht, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Sie meint, es sei ein Unfall im privaten Bereich, für den sie nicht zuständig ist. Hat sie Recht?


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29.06.09

Nicht bei jedem Arbeitsunfall müssen Sie einen Zuschuss zahlen

Krücken

Ein Mitarbeiter hatte einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Im für uns geltenden Tarifvertrag steht, dass Beschäftigte einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, wenn sie einen Arbeitsunfall hatten. Der Mitarbeiter verlangt nun diesen Zuschuss. Wir sind aber der Ansicht, dass die Regelung bei einem Wegeunfall nicht greift.


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09.12.08

Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafters

Unterliegt ein GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafter unseres Unternehmens der Sozialversicherungspflicht und ist damit automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?


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Übersicht aller unfallversicherungsfremden Umlagen, die von den Berufsgenossenschaften eingezogen werden

bunte Männchen

Neben den rein unfallversicherungsbezogenen Aufgaben hat der Gesetzgeber den Berufsgenossenschaften auch versicherungsfremde Aufgaben übertragen. Das sind Aufgaben, die ohnehin ausschließlich durch Sie als Unternehmer zu finanzieren sind. Die Beiträge hierfür zieht die Berufsgenossenschaft zusammen mit dem eigentlichen Unfallversicherungsbeitrag ein.


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Checkliste zur Selbstprüfung von Unfällen im Beitragsausgleichsverfahren

Mann mit Krücke

Der Grundbeitrag zur Unfallversicherung kann sich für Sie bzw. Ihr Unternehmen in Abhängigkeit von der individuellen Unfallgefahr verändern. Denn jede Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, ein Beitragsausgleichsverfahren durchzuführen.


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Betriebsnummern und Kontaktdaten aller Berufsgenossenschaften

Adressuche

Jedes Unternehmen ist kraft Gesetzes Mitglied der für die jeweilige Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Damit erreicht Ihr Unternehmen eine Absicherung für den Fall, dass ein Mitarbeiter während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit gesundheitlichen Schäden oder Todesfolge erleidet (Wegeunfall).


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Wie Sie Ihre Aufgaben rund um die gesetzliche Unfallversicherung rechtssicher erledigen

Taste Unfallversicherung

Beschäftigt Ihr Betrieb auch nur einen einzigen Mitarbeiter, haben Sie automatisch Pflichten rund um die gesetzliche Unfallversicherung. Angesichts zahlreicher Neuerungen müssen Sie dabei jetzt besonders achtsam vorgehen.


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Sozialversicherungspflicht, 04.01.11

Freistellung von der Arbeit: Wann die Beschäftigung in der Unfallversicherung endet

Unfall

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung bis zur Auflösung der Beschäftigung, gehen Sie grundsätzlich weiterhin von der Versicherungspflicht des Mitarbeiters aus. In der Unfallversicherung endet die Beschäftigung aber mit Beginn der Freistellung.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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