Betriebssport: Wann ein Unfall beim Fußball kein Arbeitsunfall ist

Das Bundessozialgericht entschied jetzt: Ein Unfall beim Training im Rahmen des Betriebssports ist kein Arbeitsunfall (Urteil vom 27.10. 2009, AZ: B 2 U 29/08 R).

Kommt es in Ihrem Unternehmen zu einem Arbeitsunfall, fällt das in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist dann Ihre Pflicht, den Vorfall dem für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. In vielen Fällen ist es allerdings gar nicht eindeutig, ob es sich nun um einen Arbeitsunfall oder einen privaten Unfall (dann sind Sie auf Arbeitgeberseite nicht beteiligt) handelt.

Im Streitfall erlitt ein Mitarbeiter beim Fußballtraining mit seiner Betriebssportgemeinschaft eine Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Einstufung als Arbeitsunfall ab. Der Unfall stehe in keinem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, da Mitglied der Betriebssportgemeinschaft auch Nicht-Mitarbeiter des Unternehmens werden könnten. Das Sozialgericht in der ersten Instanz, das LSG und schließlich auch das BSG bestätigten diese Einschätzung.

Wann Sportunfälle Arbeitsunfälle sind

Unfälle beim Sport dürfen Sie nur dann als Arbeitsunfälle einstufen, wenn sie im Rahmen von „Betriebssport“ geschehen sind. Von Betriebssport dürfen Sie wiederum nur ausgehen, wenn der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf die Beschäftigten Ihres Unternehmens beschränkt ist, diesen aber ohne Ausnahme offen steht. Der Sport muss außerdem von Ihrem Unternehmen organisiert sein.


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