Betriebsunfall: Wann die Unfallversicherung bei Motivationsveranstaltungen zahlt

Die Meldung eines Betriebsunfalls ist Ihre Aufgabe. Führt Ihr Unternehmen eine Veranstaltung für zur Mitarbeitermotivation durch, steht diese nicht in jedem Fall unter dem Schutz der Unfallversicherung. lohnexperten24.de schlüsselt Ihnen auf, welche Kriterien die Unfallversicherungen anlegen.

Der Fall: Ein Unternehmen hatte seine Mitarbeiter zum Dank für die erfolgreiche Arbeit zu einer betrieblichen Motivationsveranstaltung ins Allgäu eingeladen. Neben Fachbeiträgen und Informationen über die Entwicklung des Betriebs konnten die Beschäftigten mit der entsprechenden körperlichen Fitness an einer dreistündigen Canyoning-Tour teilnehmen. Dabei verletzten sich mehrere Mitarbeiter schwer. Den Antrag einer verletzten Mitarbeiterin auf Entschädigung lehnte die Trägerin der Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft, ab. Das Gericht gab der Berufsgenossenschaft Recht (Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 30.4.2009, Az.: L 3 U 249/08).

So lautet die Begründung des Gerichts

Die Teilnahme an einer Freizeitveranstaltung stehe nicht bereits deshalb unter dem Schutz der Unfallversicherung, weil sie vom Unternehmen organisiert und finanziert wird. Vielmehr muss die Veranstaltung dazu geeignet sein, die Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander zu fördern. Dies setzt voraus, dass grundsätzlich alle Beschäftigten im Stande sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Dies war hier nicht der Fall. Somit lag nach Auffassung des Gerichts auch keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
 


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