Unfallversicherung: Die Zahl der Berufsgenossenschaften muss sich gesetzlich verordnet reduzieren

Das Modernisierungsgesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung sah eine Reduktion der Berufsgenossenschaften (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bis zum 30.12.2009 auf 9 Berufsgenossenschaften vor. Es gibt aber immer noch 13 Berufsgenossenschaften. Ein Gesetzesentwurf soll jetzt Abhilfe schaffen.

Der neue Entwurf des § 225 Sozialgesetzbuch sieht weitere Fusionen von Berufsgenossenschaften per Gesetz vor, da die Fusionen in der gesetzlichen Unfallversicherung auf freiwilliger Basis nicht im geplanten Tempo vorangeschritten sind. Die Fusionen sollen bis zum 1.1.2011 erfolgen:

  • Die BG Nahrungsmittel und Gaststätten sowie die Fleischerei-BG werden verpflichtet, sich zu einer Berufsgenossenschaft zu vereinigen.
  • Die BG Metall Nord Süd, die Maschinenbau- und Metall-BG, die Hütten- und Walzwerks-BG sowie die Holz-BG werden verpflichtet, sich zu einer Berufsgenossenschaft zu vereinigen.

Der Bundesrat hat am 7.5.2010 eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgeben. Er ist der Ansicht, die eingeräumte Frist für die Fusion von Berufsgenossenschaften sei zu kurz. Er schlägt ihre Verlängerung um 9 Monate vor. Die Fusionen sollen demnach bis spätestens 1.10.2011 erfolgen. Das Gesetz bedarf aber nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Die Betriebsnummern und Kontaktdaten aller aktuell existierenden Berufsgenossenschaften finden Sie hier.


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