Unfallversicherung: Nutzen Sie einen neuen Personengruppenschlüssel
Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, mussten Sie bisher nicht zur Sozialversicherung melden.
Beispiel: Gesellschafter-Geschäftsführer
Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sie aber auch für solche Beschäftigungsverhältnisse Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese erfolgen inklusive Datenbaustein Unfallversicherung. Für den Bestandsaufbau bei der Einzugsstelle erstellen Sie eine Anmeldung (Meldegrund 10) mit dem neuen Personengruppenschlüssel 190 und der Beitragsgruppe 0000. Weitere Meldungen (zum Beispiel Jahresmeldungen) erstatten Sie ebenfalls mit dem Personengruppenschlüssel 190 und den Beitragsgruppenschlüsseln 0000.
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