ELENA: Erleichterung in letzter Minute

Lange wurde diskutiert, die umstrittenen Freitextfelder im neuen Datenbaustein DBKE des ELENA-Meldeverfahrens zu streichen – zu lange. Sie sind nach wie vor in der Version, mit der Sie seit dem 1.7.2010 arbeiten müssen, enthalten. Allerdings wurde in letzter Minute noch eine Erleichterung beschlossen.

Am 30.6.2010 tagte der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und beschloss eine wichtige Änderung der „Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 6 SGB IV“ (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch).

Demnach müssen und dürfen Sie bei der ELENA-Meldung die Freitextfelder im Datenbaustein DBKE nicht ausfüllen. Meldungen mit Eintragungen in den Freitextfeldern werden als fehlerhaft zurückgewiesen. Ab dem 1.1.2011 sollen die Freitextfelder dann entfallen.

Tipp: Eine Übersicht über die Datensätze und Datenbausteine im ELENA-Verfahren finden Sie hier.

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