ELENA: Korrigieren Sie die Rückmeldungen nicht auf dem Papier

Seit dem 1.1.2010 arbeiten Sie mit dem Verfahren ELENA. Ihre Rückmeldungen für den Datenver-sand erhalten Sie auf Wunsch in Papierform. Mit einem Schreiben vom 18.4.2010 weisen die Ver-antwortlichen des Verfahrens darauf hin, dass Sie Ihre Korrekturen jedoch keinesfalls auf Papier vornehmen dürfen.

Wurden Ihre Datensätze im Rahmen von ELENA fehlerfrei verarbeitet, erhalten Sie keine weitere Rückmeldung. Traten dagegen Fehler bei der Verarbeitung der Datensätze auf, erhalten Sie mit der Rückmeldung die entsprechende(n) Anlage(n) mit Fehlern bzw. Hinweisen in Papierform, wie von Ihnen gewünscht.

Achtung: Fehlerhafte Rückmeldungen müssen Sie beim Verfahren ELENA unbedingt korrigieren. Die entsprechende Meldung haben Sie erneut in elektronischer Form zu übermitteln. Sie dürfen die beigefügten Fehlermeldungen aber keinesfalls in Papierform korrigiert an die Zentrale Speicherstelle zurückschicken. Im Rahmen von ELENA können nur elektronische Meldungen ver-arbeitet werden. Alternativ sollten Sie prüfen, ob Sie auch elektronische Rückmeldungen (per E-Mail oder unter Verwendung von eXTra) annehmen können. Die Einstellung ist im Datensatz Kommunikation (DSKO) an der Stelle 412 vorzunehmen.

Was Sie bei ELENA alles beachten müssen, erfahren Sie hier.

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