ELENA: Verschlankung des Datenbausteins DBKE doch nicht zum 1.7.2010

Planmäßig ab dem 1.7.2010 müssen Sie im ELENA-Verfahren den neuen Datenbaustein DBKE (Kündigung/Entlassung) ausfüllen. Dabei wurde zuletzt diskutiert, die Freitextfelder zu den Kündigungsgründen zu streichen.

Bislang ist dies aber noch nicht beschlossen. Konsequenz: Ab dem 1.7.2010 müssen Sie im Rahmen des ELENA-Verfahrens den Datenbaustein DBKE mit Freitextfeldern ausfüllen. Eine Änderung ist nicht vor dem 1.1.2011 zu erwarten. In die Freitextfelder müssen Sie die Kündigungsgründe, Angaben zur Befristung eines Arbeitsvertrags und Ähnliches eintragen.

Der Datenbaustein DBKE ist allerdings nur für Arbeitnehmer zu melden, die versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Von der Übermittlung des DBKE generell ausgenommen sind:

  • Personengruppe 110 (kurzfristig Beschäftigte),
  • Personengruppe 190 (Arbeitnehmer, die nur in der Unfallversicherung versicherungspflichtig sind),
  • Personengruppe 997 (Arbeitnehmer, die versicherungsfrei sind) und
  • Personengruppe 998 (Versorgungsbezugsempfänger).

Tipp: Eine Übersicht über die Datensätze und Datenbausteine im ELENA-Verfahren finden Sie hier.


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