Erste Änderungen von ELENA: Anhörungsrecht der Gewerkschaften geplant
In einem Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung, die Pflicht einzuführen, den Deutschen Gewerkschaftsbund im Verfahren ELENA anzuhören. Der Bundesrat hat am 7.5.2010 eine Stellungnahme dazu abgegeben und wünscht ein Anhörungsrecht aller Gewerkschaften.
Der Gesetzesentwurf für § 28b Abs. 6 Sozialgesetzbuch Viertes Buch bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Er sieht die Pflicht vor, den Deutschen Gewerkschaftsbund als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen vor der Genehmigung im Rahmen von ELENA anzuhören. Auf diese Weise soll der Deutschen Gewerkschaftsbund genauso wie die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände in das Verfahren zur Festlegung der technischen Vorschriften für die Datensätze einbezogen werden.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass nicht nur der Deutsche Gewerkschaftsbund, sondern alle Gewerkschaften ein Anhörungsrecht im Rahmen von ELENA erhalten sollten.
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