Künstlersozialkasse

Wenn ein Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt (Pressetexte schreiben oder seine Internetseite oder auch Werbung gestalten lässt),  besteht für es grundsätzlich Künstlersozialabgabepflicht. Und die Deutsche Rentenversicherung Bund überprüft im Rahmen ihrer Betriebsprüfung auch, ob Sie Ihren Abgabepflichten gegenüber der Künstlersozialkasse korrekt nachkommen. lohnexperten24.de gibt Ihnen deshalb alle entscheidenden Tipps und Empfehlungen zu diesem wichtigen Thema an die Hand!

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21.09.07

Auch Ihr Unternehmen kann Nachforderungen von der Künstlersozialkasse erhalten

Lupe Geld

Ich habe gehört, dass wir in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung es möglicherweise versäumt haben, Beiträge an die Künstlersozialkasse abzuführen, dass dies jetzt genauer nachgeprüft wird und dass wir evtl. mit Nachforderungen rechnen müssen. Was genau steckt dahinter?


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Künstlerkatalog und Abgabensätze der Künstlersozialkasse

Lupe Abrechnungen

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen „Künstler“ oder „Publizisten“ beauftragt haben und nun abgabepflichtig sind, werfen Sie am besten einen Blick in die Tabelle von Lohnexperten24.de. Hier finden Sie alle künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten, die von der Künstlersozialkasse abgedeckt werden. So umgehen Sie die Gefahr, dass Sie sich plötzlich mit einem Abgabebescheid konfrontiert sehen. Und Ihrem Arbeitgeber erklären müssen, warum er plötzlich Abgaben zahlen muss.


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Checkliste zur Ermittlung des meldepflichtigen Entgelts

Mausefalle

Bemessungsgrundlage für Ihre Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler gezahlten Entgelte. Allerdings unterliegen nur solche Zahlungen der Zahlungspflicht, die an Künstler in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer juristischen Personengesellschaft (OHG, KG oder GbR) von Ihnen geleistet werden.


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Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabenpflicht und Abgabenhöhe (Formular)

Formular

Nimmt Ihr Unternehmen regelmäßig die Dienste von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch? Dann sind Sie bei der Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Das Wort „regelmäßig“ wird in diesem Zusammenhang sehr eng gefasst. Eine gelegentliche Inanspruchnahme ist bereits ausgeschlossen, wenn regelmäßig einmal jährlich eine entsprechende Auftragserteilung erfolgt.
Um festzustellen, ob Sie abgabepflichtig sind, müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie den Erhebungsbogen zur Prüfung


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So erledigen Sie Ihre Pflichten rund um die Künstlersozialkasse

Musiker mit Noten

Ganz sicher beauftragt Ihr Unternehmen hin und wieder den ein oder anderen freien Webdesigner oder einen selbstständigen Redakteur, der die Inhalte der Internetseiten bzw. Geschäftsunterlagen auf Vordermann bringt. Bei diesen Mitarbeitern handelt es sich um Künstler/Publizisten, die einer speziellen Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse unterliegen. Verwertet Ihr Unternehmen Leistungen von entsprechenden freien Mitarbeitern, sind Sie verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Tun Sie das nicht, sind hohe Nachzahlungen für Ihr Unternehmen sehr wahrscheinlich: Die turnusmäßigen Arbeitgeberprüfungen durch die Rentenversicherungsträger umfassen jetzt auch gleichzeitig die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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