Künstlersozialkasse: Rechnen Sie 2011 weiter mit dem bisherigen Abgabesatz
In den vergangenen Jahren ging es mit dem Abgabesatz an die Künstlersozialkasse stetig bergab. Nun stagniert er. Im Jahr 2011 werden Sie genauso hohe Sätze an die Künstlersozialkasse abführen wie 2010. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 bei 3,9 %. Das bedeutet für Sie: Sie führen auch im kommenden Jahr monatlich 3,9 % aller Entgelte, die Ihr Unternehmen an freie Künstler und/oder Publizisten zahlt, an die Künstlersozialkasse ab. Im Jahr 2009 betrug die Abgabe 4,4 %, 2008 lag sie noch bei 4,9 %.
Tipp: Ihre Pflicht, die Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen, gilt nur für freie Mitarbeiter. Können Sie nicht feststellen, ob es sich um freie Mitarbeiter oder um Aushilfen handelt, sollten Sie ein schriftliches Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Klären Sie Ihre Pflichten rund um die Künstlersozialkasse unbedingt ab. Die Arbeitgeberprüfung durch die Rentenversicherungsträger umfasst auch die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe. Stellt der Rentenversicherungsträger fest, dass Sie die Pflicht zu dieser Abgabe haben und auch in der Vergangenheit bereits hatten, müssen Sie die Abgabe auch für die zurückliegenden Jahre noch abführen. Das gilt unabhängig von Ihrem Verschulden.
Eine Checkliste zur Ermittlung des meldepflichtigen Entgelts für die Künstlersozialkasse finden Sie, wenn Sie hier klicken.
