Meldung zur Sozialversicherung

Ihre Meldungen zur Sozialversicherung bilden die wichtigste Grundlage für den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer. lohnexperten24.de zeigt Ihnen deshalb ganz genau, welche Arbeitnehmer und Beschäftigungen Sie binnen welcher Frist wo melden. Welche Meldungen Sie an wen erstatten müssen – und wie das konkrete Meldeverfahren aussieht. So können Sie nichts übersehen und sind dank lohnexperten24.de stets auf der sicheren Seite.

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19.05.10

Wohin Sie den Beitragsnachweis übermitteln

Chipkarten Krankenversicherung

Ich habe eine GBR gegründet und meine Tochter angestellt für ein Brutto-Gehalt von 600 Euro. Es handelt sich um keine geringfügige Beschäftigung, es sollen also Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden. Meine Frage ist nun: Wie und an wen muss ich den Beitragsnachweis übermitteln? Gibt es dafür ein Formular oder ein PC-Programm - oder muss ich einen Steuerberater einschalten?


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29.01.09

Muss ich eine Jahresmeldung auch für geringfügig entlohnte Aushilfen abgeben?

Sozialversicherungsausweis

Jetzt steht ja bald wieder die Jahresmeldung an. Kann ich meine geringfügig entlohnten Aushilfen dabei außen vor lassen?


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18.04.08

Unterbrechungsmeldung auch bei Bezug von Krankentagegeld

Stethoskop

Einer unserer Mitarbeiter ist erkrankt. Er ist privat krankenversichert und bekommt von seiner Versicherung Krankentagegeld. Nun hat mich die Krankenkasse zur Abgabe einer Unterbrechungsmeldung aufgefordert. Bleibt das Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht für einige Zeit weiter bestehen?


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Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2010

Laptop

Hier finden Sie die Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2010 als praktischen Download.


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Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Laptop

Hier finden Sie ausführliche Erläuterungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu dem neuen Tätigkeitsschlüssel und den einzelnen Kennziffern sowie ein Verzeichnis der Tätigkeiten. Die BA weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Schlüssel noch nicht verwendet werden dürfen, sondern nur der Vorbereitung dienen.


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Tätigkeitsschlüssel

Computer

Bei jeder Meldung zur Sozialversicherung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen, sind auch verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit der Beschäftigten zu machen. Gleiches gilt, wenn die „Angaben zur Tätigkeit“ berichtigt werden.
Da die Tätigkeitsschlüssel auch Bestandteil der Lohn- und Gehaltsunterlagen sind, die jeder Betriebsprüfer einsehen darf, dürfen Ihnen hier keine Fehler unterlaufen.


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Welche Meldungen Sie wann erstatten müssen

Rechnung

Für jeden versicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbestand müssen Sie eine Meldung abgeben. Hier lauern zahlreiche Fehlerquellen. Machen Sie etwas falsch, können sie sicher sein, dass es bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger aufgedeckt wird. Die Folge: hohe Nachzahlungen für Ihr Unternehmen. Lesen Sie deshalb im folgenden Beitrag, wie Sie sich rechtssicher und effektiv durch den „Meldedschungel“ bewegen.


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Sozialversicherungspflicht, 04.01.11

Freistellung von der Arbeit: Wann die Beschäftigung in der Unfallversicherung endet

Unfall

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung bis zur Auflösung der Beschäftigung, gehen Sie grundsätzlich weiterhin von der Versicherungspflicht des Mitarbeiters aus. In der Unfallversicherung endet die Beschäftigung aber mit Beginn der Freistellung.


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Beschäftigung in Gleitzone, 01.02.10

Das ist bei Meldungen für Mitarbeiter in der Gleitzone zu beachten

Paketdienst

Geben Sie in allen Meldungen (z. B. in der bald anstehenden Jahresmeldung) für Mitarbeiter in der Gleitzone grundsätzlich das reduzierte Entgelt als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt an. Beachten Sie aber diese Ausnahme.


mehrBeschäftigung in Gleitzone
Berufsgenossenschaft, 16.12.09

Unfallversicherung: Nutzen Sie einen neuen Personengruppenschlüssel

Krücken

Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, mussten Sie bisher nicht zur Sozialversicherung melden.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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