Bald wird es Zeit für die Jahresmeldung 2010
Neben dem Lohnsteuer-Jahresausgleich ist die Jahresmeldung in der Sozialversicherung Ihre 2. große Aufgabe zum Jahreswechsel 2010/2011. Mit der Jahresmeldung teilen Sie der Einzugsstelle für jeden Mitarbeiter das im Jahr 2010 erzielte Arbeitsentgelt mit.
Erstatten Sie die Jahresmeldung mit der ersten im Jahr 2011 fälligen Entgeltabrechnung, also mit der Januarabrechnung. Der letztmögliche Abgabetermin ist der 15.4.2011. Richtiger Adressat für die Jahresmeldung ist die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich die Krankenkasse, bei der sie versichert sind. Für Minijobber schicken Sie die Jahresmeldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Tragen Sie in der Jahresmeldung für jeden Mitarbeiter das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ein. Für das Jahr 2010 bescheinigen Sie für Mitarbeiter im Westen maximal 66.000 € und für Mitarbeiter im Osten maximal 55.800 € (Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung), wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr 2010 ununterbrochen bestand. Melden Sie auch Einmalzahlungen, die seit der letzten Jahresmeldung gezahlt wurden.
Verzichtet ein auf 400-€-Basis entlohnter Minijobber auf seine Rentenversicherungsfreiheit, stockt er die Rentenversicherungsbeiträge also bis 19,9 % auf, legen Sie für die Jahresmeldung als Mindestbemessungsgrundlage 155 € monatlich zugrunde. Das bedeutet: Liegt das monatliche Arbeitsentgelt unter 155 € im Monat, melden Sie in der Jahresmeldung 155 € x 12.
Beispiel: Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens verdient im Monat 130 € und hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Sie müssen daher nicht ein Jahresarbeitsentgelt von 1.560 € (130 € x 12), sondern von 1.860 € (155 € x 12) melden.
Achtung: Sämtliche Mitarbeiter erhalten eine Kopie bzw. einen Ausdruck „ihrer“ Jahresmeldung. Eine weitere Kopie nehmen Sie in das Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeiters auf.
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, welche Arbeiten neben der Jahresmeldung außerdem zum Jahresabschluss anstehen und wie Sie diese effektiv sowie rechtssicher bewältigen, finde Sie hier eine Checkliste zum Jahresabschluss.
