Jahresabschluss: Müssen Sie eine Ausgleichsabgabe für 2010 zahlen?

Bis spätestens zum 31.3.2011 müssen Sie der Arbeitsagentur die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter melden und bei einer Unterbesetzung die Ausgleichsabgabe ermitteln und an das Integrationsamt zahlen.

Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erreicht ein Unternehmen diese Quote nicht, hat es eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu entrichten.

Die Ausgleichsabgabe muss von Ihnen selbstständig errechnet werden. Grundlage ist Ihre Meldung an die Arbeitsagentur:

Ihre Ausgleichsabgabe beträgt für Unternehmen mit mehr als 59 Beschäftigten:

  • 105 € monatlich pro unbesetzter Stelle, wenn die Quote zwischen 3 % und 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten liegt,
  • 180 € monatlich pro unbesetzter Stelle, wenn die Quote zwischen 2 % und 3 % liegt,
  • 260 € monatlich pro unbesetzter Stelle, wenn die Quote unter 2 % liegt.

Beschäftigen Sie weniger als 59 Mitarbeiter, gelten Sonderregelungen:

  • Haben Sie bis zu 39 Mitarbeiter, müssen Sie keine Ausgleichsabgabe bezahlen, wenn Sie mindestens einen Schwerbehinderten beschäftigen. Anderenfalls führen Sie eine Abgabe von 105 € monatlich ab.
  • Beschäftigen Sie mehr als 39 aber nicht mehr als 59 Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Anderenfalls müssen Sie 180 € monatlich als Ausgleichsabgabe abführen. Arbeitet nur eine schwerbehinderte Person bei Ihnen, führen Sie eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 105 € monatlich ab.

Tipp: Die Meldung können Sie elektronisch erstatten. Nähere Einzelheiten erfahren Sie in einem Schreiben der Arbeitsagentur, dass Sie erhalten, wenn Sie hier klicken.


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