Jahresmeldung: Ihre Frist läuft bald ab – auch für kurzfristig Beschäftigte

Mit der aktuellen Jahresmeldung teilen Sie der zuständigen Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag das im Jahr 2009 erzielte Arbeitsentgelt eines Mitarbeiters mit. Zuständige Einzugsstelle ist für jeden Mitarbeiter jeweils die Krankenkasse, bei der er versichert ist. Für Ihre Minijobber (kurzfristig Beschäftigte und 400-€-Kräfte) schicken Sie die Jahresmeldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Achtung: Für Meldezeiträume seit dem 1.1.2009 müssen Sie auch für kurzfristig Beschäftigte eine Jahresmeldung abgeben. Da kurzfristig Beschäftigte in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht beitragspflichtig sind, melden Sie als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Datenbaustein Meldesachverhalt (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt) 0 €. Entgeltdaten müssen Sie nur im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) melden.

Wann Sie eine Mindestbemessungsgrundlage ansetzen
Bei einigen 400-€-Kräften liegt das Arbeitsentgelt unter 155 € monatlich. In diesen Fällen müssen Sie, wenn der Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat, das beitragspflichtige (155 € = Mindestbemessungsgrundlage) und nicht das tatsächlich geleistete Arbeitsentgelt melden.
Beispiel: Ein (das ganze Jahr über beschäftigter) Mitarbeiter erhält 145 € und verzichtet auf die Rentenversicherungsfreiheit. Sie melden am Jahresende als Entgelt 1.860 € (12 x 155 €).

Beachten Sie: Außer der Jahresmeldung gibt es noch andere Meldepflichten, die Sie haben. Welche das sind und was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen