Schwerbehinderte: Vergessen Sie Ihre Meldung nicht

Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erreicht ein Unternehmen diese Quote nicht, hat es eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu zahlen (§ 77 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Aus diesem Grund müssen Sie bis spätestens zum 31.3.2010 der Arbeitsagentur die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten behinderten Mitarbeiter melden und bei einer Unterbesetzung die Ausgleichsabgabe ermitteln und an das Integrationsamt zahlen.

Die Ausgleichsabgabe muss von Ihnen selbstständig errechnet werden. Sie beträgt für Unternehmen mit mehr als 59 Beschäftigten

  • 105 € monatlich pro unbesetzte Stelle, wenn die Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter zwischen 3 und 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten liegt,
  • 180 € monatlich pro unbesetzte Stelle, wenn die Quote zwischen 2 und 3 % liegt,
  • 260 € monatlich pro unbesetzte Stelle, wenn die Quote unter 2 % liegt.


Arbeiten in Ihrem Unternehmen weniger als 59 Mitarbeiter, gelten Sonderregelungen:

  • Beschäftigt Ihr Betrieb bis zu 39 Mitarbeiter, müssen Sie dann keine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens ein Schwerbehinderter arbeitet. Arbeitet gar kein Schwerbehinderter im Unternehmen, führen Sie eine Abgabe von 105 € monatlich ab.
  • Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 39, aber nicht mehr als 59 Mitarbeiter, ist es verpflichtet, 2 Schwerbehinderte zu beschäftigen. Beschäftigt es keine schwerbehinderten Mitarbeiter, müssen Sie 180 € monatlich als Ausgleich abführen. Arbeitet nur eine schwerbehinderte Person im Unternehmen, führen Sie eine Abgabe in Höhe von 105 € monatlich ab.

So melden Sie korrekt

Soweit die Arbeitsagentur Kenntnis von der Beschäftigungspflicht Ihres Unternehmens hat, schickt sie Ihnen die entsprechenden Formulare bzw. auf Wunsch – wenn Sie elektronisch melden möchten – das Programm REHADAT auf CD-ROM zu. Aber auch, wenn Sie keine Formulare erhalten, sind Sie ggf. melde- und abgabenpflichtig.


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