Wann Sie die bevorstehende Jahresmeldung auch bei Unterbrechung erstatten müssen

Das Jahr geht langsam zu Ende und bald stehen wieder die Jahresmeldungen an die Krankenkassen an. Mit der Jahresmeldung teilen Sie der jeweils für den Mitarbeiter zuständigen Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (in der Regel also der Krankenkasse) das im Jahr 2009 erzielte Arbeitsentgelt mit. Was aber gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis über den Jahreswechsel unterbrochen ist? Hier erfahren Sie es.

Diese Jahresmeldung erstatten Sie auch dann, wenn ein Beschäftigungsverhältnis nicht länger als für einen Kalendermonat über den Jahreswechsel hinaus unterbrochen wurde.

Beispiel: Ein Mitarbeiter bezieht vom 15.12.2009 bis 10.1.2010 Krankengeld. Der Zeitraum für die Jahresmeldung erstreckt sich dann vom 1.1.2009 bis zu 31.12.2009. Als Abgabegrund für die Jahresmeldung tragen Sie die „50“ ein.


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