Weiterleitungsstellen: Das Hin und Her geht weiter

Eigentlich sollten für Ihre Meldungen ab 2011 zentrale Weiterleitungsstellen zuständig sein. Dann war eine Streichung geplant. Nun wurde die Streichung doch wieder gestrichen. 

Eigentlich sollten für Ihre Meldungen ab 2011 zentrale Weiterleitungsstellen zuständig sein. Dann war eine Streichung geplant. Nun wurde die Streichung doch wieder gestrichen. 

Noch steht es im Gesetz: Ab 2011 sollten Sie nach § 28f Abs. 4 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise und sämtliche Zahlungen für alle Mitarbeiter bei einer Weiterleitungsstelle Ihrer Wahl einreichen. Das Erfordernis für Sie, mit den zahlreichen verschiedenen Krankenkassen der Beschäftigten zusammenzuarbeiten, würde dann entfallen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im Gesetzentwurf für ein SGB-IV-Änderungsgesetz die ersatzlose Streichung der Weiterleitungsstellen vorgesehen. In der aktuellen Fassung (BR-Drucksache 152/10 vom 26.3.2010) fehlt die Streichung jedoch wieder.

Es bleibt derzeit also noch alles offen. Sollte es hierzu konkrete Neuigkeiten geben, werde ich Sie umgehend informieren.

Welche Meldung Sie wann erstatten müssen, erfahren Sie hier.

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