Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge in der Sozialversicherung richten sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen und dem jeweiligen Beitragssatz des Versicherungsträgers. Zuständig für den Einzug der Beiträge sind die Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See. Die Crux: Der Arbeitgeber haftet voll für die rechtzeitige und vollständige Beitragsabführung. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass Sie bei der Berechnung alles richtig machen. lohnexperten24.de informiert Sie deshalb umfassend darüber, wann für welche Arbeitnehmer Beiträge anfallen und wie sie deren Höhe korrekt ermitteln.

Expertenrat3 von 10 Einträgen

  • zuklappen
28.12.10

Welche Auswirkungen haben Entgeltnachzahlungen auf die Sozialversicherungspflicht?

Entgeltabrechnung

Unser Unternehmen ist im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahren dazu verpflichtet worden, rückwirkend ein höheres Arbeitsentgelt zu zahlen, weil das bisher gezahlte Arbeitsentgelt nicht dem geltenden branchenspezifischen Mindestlohn entspricht. Was folgt daraus für die Abgabenberechnung und die Sozialversicherungspflicht?


mehr
07.04.10

Beitragsnachweis: Wann genau muss ich ihn einreichen?

Lohnabrechnung

Beitragsnachweise sind spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag einzureichen. Ich schicke meine Beitragsnachweise an die Einzugsstelle irgendwann im Laufe des fünftletzten Bankarbeitstags. Dies wurde neulich als zu spät beanstandet. Warum?


mehr
29.03.10

Wie Sie abrechnen, wenn ein Mitarbeiter einen Vorschuss erhält

Rechnung

Eine Mitarbeiterin möchte Mitte des Monats 400 € Vorschuss auf ihr Entgelt, das immer Ende des Monats ausgezahlt wird. Wann muss ich die Lohnsteuer und die Beiträge für diesen Vorschuss abführen?


mehr
nach oben

Tools3 von 4 Einträgen

  • zuklappen

Personalkostenkalkulator

Laptop

Mit dem Tool "Personalkostenkalkulator" verschaffen Sie sich einen Überblick über die Personalnebenkosten und die Zusammensetzung des gesamten Personalaufwandes.


mehr

Lohnnebenkostenrechner

Puzzle Geldschein

Die Lohnnebenkosten sind im Fertigungsbereich mittlerweile so bedeutend geworden, dass sie die Löhne auf mehr als das Doppelte in die Höhe treiben können. Daher sollte man ihnen im Rahmen vieler Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gebührende Beachtung schenken. Mit dem Excel-Tool "Lohnnebenkostenrechner" können Sie auf einfache Weise die Höhe der Lohnnebenkosten – einschließlich Multiplikatoreffekte – ermitteln.


mehr

Personalkostenrechner

Mitarbeiter

Mit dem Tool "Personalkostenrechner" können Sie die gesamten Kosten eines Mitarbeiters berechnen.


mehr
nach oben

Downloads3 von 6 Einträgen

  • zuklappen

Aktuelle Rechengrößen der Sozialversicherung

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen werden die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung jedes Jahr aktualisiert. Die zwei wesentlichen Trends bei Sozialversicherung in 2010 lauten: Gesundheit wird teurer, die Arbeitslosenversicherung billiger.


mehr

Antrag auf Stundung von Beitragszahlungen (Musterschreiben)

Verdienstgrenze

Wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät, ist die Zahlung des Arbeitgeberanteils an den Sozialbgaben oft eine hohe Belastung. Um eine Vollstreckung der Sozialversicherungsbeiträge bei einem finanziellen Engpass zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten mit den beteiligten Krankenkassen eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.


mehr

Erklärung über die Leistungsinanspruchnahme oder Verwendung der Rentenbeiträge (Formular)

Vertrag

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, alle Verrechnungen für die Rentenbeiträge ordnungsgemäß durchzuführen, sollte Ihr Mitarbeiter schriftlich erklären, ob er Leistungen in Anspruch genommen hat. Sie sollten den Arbeitnehmer daher bitten, für alle Versicherungszweige eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass


mehr
nach oben

Wissen2 von 2 Einträgen

  • zuklappen

So berechnen Sie Sozialversicherungsbeiträge schnell und rechtssicher

Lohnabrechnung

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe, haftet Ihr Unternehmen gleich nach zwei Seiten: gegenüber der Einzugsstelle und gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter. Sie sollten bei der Beitragsberechnung daher ganz besonders sorgfältig vorgehen.


mehr

So zahlen Sie alle Sozialversicherungsbeiträge pünktlich und korrekt

Stempel Abgaben

Wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge berechnet haben, sind Ihre monatlichen Aufgaben rund um die Sozialversicherung der Mitarbeiter noch nicht erledigt. Vielmehr kommt es jetzt darauf an, alle Sozialversicherungsbeiträge pünktlich nachzuweisen und abzuführen. Zahlen Sie diese nicht rechtzeitig, könnte das für Ihr Unternehmen teuer werden.


mehr
nach oben

News3 von 5 Einträgen

  • zuklappen
16.03.11

Zeitarbeit bringt nachträglich Verwaltungsaufwand für Lohnbüros

bunte Männchen

Wenn in Ihrem Unternehmen in den letzten Jahren Zeitarbeitskräfte eingesetzt wurden, sollten Sie sich auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Lohnbüro einstellen. Denn ehemalige Zeitarbeitskräfte können nun auf Sie zukommen, um zu erfragen, was vergleichbare Stammmitarbeiter verdienen.


mehr
02.03.11

U1 und U2 werden vereinheitlicht

umlage

Voraussichtlich ab 2013 soll es eine von den Krankenkassen unabhängige Umlageversicherung für das U1- und U2-Verfahren geben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vor.


mehr
Lohnsteuerberechnung, 05.11.10

Zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung: Der Mitarbeiter trägt die Lohnsteuer

Lohntüte

Zahlt Ihr Unternehmen bestimmten Mitarbeitern, z. B. Mitarbeitern in Altersteilzeit, zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung, damit die Beschäftigten keine Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, beurteilen Sie, wer die Lohnsteuer hierfür trägt. Das ist in der Regel der Beschäftigte.


mehrLohnsteuerberechnung
nach oben

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen