Beitragsermäßigung bei Freistellung von der Arbeit
Wird ein Arbeitnehmer nach der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt, sollten Sie vertraglich festlegen, dass der Mitarbeiter seinen Lohn auch bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen weiterbekommt. Denn dann wird nur noch der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung fällig.
Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in einem aktuellen Schreiben hin. Ohne diese vertragliche Regelung ist der reguläre Beitragssatz zur Krankenversicherung zu zahlen.
Für Sie bedeutet die Zusage der verlängerten Lohnfortzahlung für freigestellte Mitarbeiter kaum einen Nachteil. Denn meist wird ohnehin so verfahren. Sie können also folgende Musterformulierung verwenden:
„Der Mitarbeiter wird ab dem … bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am … unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Die Vergütung wird in diesem Zeitraum auch dann fortgezahlt, wenn der Mitarbeiter für mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig wird.“
Tipp: Lesen Sie hier, wie Sie weitere knifflige Fälle der Arbeitsunfähigkeit lösen.
Weitere Artikel zum Thema
- Expertenrat: Welche Auswirkungen haben Entgeltnachzahlungen auf die Sozialversicherungspflicht?
- Tools: Personalkostenkalkulator
- Downloads: Antrag auf Stundung von Beitragszahlungen (Musterschreiben)
- Wissen: So berechnen Sie Sozialversicherungsbeiträge schnell und rechtssicher
- News: Zeitarbeit bringt nachträglich Verwaltungsaufwand für Lohnbüros
