Gesetzliche Krankenversicherung: Der Beitragssatz steigt

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der allgemeine Beitragssatz ansteigen. Sie im Lohnbüro rechnen deshalb ab dem 1.1.2011 mit einem erhöhten Beitragssatz sowohl beim Arbeitgeber- als auch beim Arbeitnehmeranteil. Der Sonderbeitrag, den der Mitarbeiter allein tragen muss, bleibt vorerst unverändert.

Die Koalition will mit der GKV-Beitragssatzverordnung (GKV-BSV) den allgemeinen Beitragssatz zum 1.1.2011 wieder von 14,9 % auf 15,5 % erhöhen.

Dieser Beitragssatz setzt sich dann folgendermaßen zusammen:

  • Arbeitgeberanteil: 7,3 %
  • Arbeitnehmeranteil 7,3 %
  • Arbeitnehmer zusätzlich allein 0,9 %

Der erhöhte allgemeine Beitragssatz betrifft alle gesetzlich versicherten Mitarbeiter. Daneben wenden Sie den allgemeinen Beitragssatz auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze) an. Er gilt für alle Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1.1.2011. Für Einmalzahlungen ist der Zeitpunkt der Zuordnung entscheidend.

Tipp: Die aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung finden Sie hier.


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