Gesundheitsreform: kein Sozialausgleich 2011
Infolge der Gesundheitsreform werden steigende Kosten im Gesundheitswesen ab sofort durch Zusatzbeiträge finanziert, die die Krankenkassen direkt von den Versicherten erheben. Sie im Lohnbüro sind nun dafür zuständig, mit der Gehaltsabrechnung den Sozialausgleich für Mitarbeiter mit geringem Einkommen vorzunehmen.
Diese Regelung gilt grundsätzlich ab 2011. Sie müssen den Sozialausgleich vornehmen, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ mehr als 2 % des krankenversicherungspflichtigen Einkommens des Mitarbeiters beträgt. Allerdings beträgt der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ für 2011 0 € (Bundesanzeiger, Sonderausgabe I/2011 vom 3.1.2011).
Im Ergebnis brauchen Sie 2011 noch keinen Sozialausgleich vorzunehmen. Ende 2011 wird das Bundesgesundheitsministerium jedoch den „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ für 2012 bekannt geben, so dass der Sozialausgleich voraussichtlich im kommenden Jahr startet.
Tipp: Zusatzbeiträge können Sie bzw. die Mitarbeiter durch die Wahl der richtigen Krankenkasse vermeiden. Auswahlkriterien für die Krankenkassenwahl finden Sie hier.
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