Keine Krankenkasse: So funktioniert die Zuordnung seit dem 1.1.2010

Die Entscheidung über die Wahl der Krankenkasse obliegt allein dem Arbeitnehmer. Trifft dieser keine Wahl, muss der Arbeitgeber wählen. Wählt auch dieser nicht, wird automatisch zugeordnet.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in ihrem Besprechungsergebnis vom 14.10.2009 nochmals klargestellt, was geschieht, wenn das Kassenwahlrecht nicht ausgeübt wurde: Der Mitarbeiter wird einer Krankenkasse zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach der Betriebsnummer seines Arbeitgebers. Einer seit dem 1.1.2010 geltenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Zuordnung konkret erfolgt.

Für Sie bedeutet das:

  • Hat ein Beschäftigter Ihres Unternehmens sein Kassenwahlrecht nicht ausgeübt und
  • haben auch Sie keine Krankenkasse für den Mitarbeiter gewählt und
  • liegt keine „letzte“ Krankenkasse vor, nach der Sie sich orientieren können,
  • erfolgt die Zuordnung des Beschäftigten nach den letzten beiden Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers.

Aufgrund der vom Bundesministerium für Gesundheit zum Stichtag 1.7.2009 veröffentlichten Mitgliederzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung war eine Überarbeitung der Zuordnung ab dem 1.1.2010 nötig. Gemäß Abschnitt A Ziffer 1.5.2 der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 24.4.2007 zu den Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern wird mit Wirkung vom 1.1.2010 folgende Zuordnung bekannt gegeben:

Übersicht: Betriebsnummer und Krankenkasse

Betriebsnummer-Endziffern 00 – 30 Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebsnummer-Endziffern 31 – 51 Betriebskrankenkasse (BKK) - BKK Landesverband Hessen, KompetenzCenter Vollstreckung, Postfach 100122, 48050 Münster
Betriebsnummer-Endziffern 52 – 60 Innungskrankenkasse (IKK)
Betriebsnummer-Endziffer 61    Knappschaft
Betriebsnummer-Endziffern 62 – 71 BARMER GEK
Betriebsnummer-Endziffern 72 – 80 Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
Betriebsnummer-Endziffern 81 – 92 Techniker Krankenkasse (TK)
Betriebsnummer-Endziffern 93 – 95 KKH-Allianz
Betriebsnummer-Endziffer 96    HEK – Hanseatische Krankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 97 – 99 HEK – Hanseatische Krankenkasse

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