Leiharbeitnehmer: Prüfen Sie unbedingt die Erlaubnis des Verleihers
Leiharbeitnehmer sind ideal, wenn Ihr Unternehmen schnell qualifizierte Aushilfen benötigt. Weiterer Vorteil: Sie im Lohnbüro müssen sich weder um deren Lohnsteuer noch um die Sozialversicherungsbeiträge kümmern. Das gilt aber nur, wenn der Verleiher eine gültige Erlaubnis besitzt.
Lassen Sie sich vom Verleiher immer zunächst die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum gewerblichen Verleih von Mitarbeitern vorlegen, wenn Ihr Unternehmen Leiharbeitnehmer einstellen will. Prüfen Sie auch, ob die Erlaubnis noch Gültigkeit besitzt. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (vom 20.04.2010, AZ: L 11 R 5269/08) zeigt, wie wichtig das ist.
Im Streitfall entlieh eine Arbeitgeberin von einem Unternehmen namens HTG 2 Leiharbeitnehmer. Auf die Firma HTG war die Arbeitgeberin durch ein Werbefax aufmerksam geworden. Da sie von einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung ausging, führte sie keinerlei Sozialversicherungsbei-träge für die beiden Leiharbeitnehmer ab. Auf der anderen Seite prüfte sie aber auch die Erlaubnis des Verleiherbetriebs nicht. Dies war ein Fehler, wie sich im Nachhinein herausstellte: Bei der Firma HTG handelte es sich um eine (Schein-)Firma, die weder im Gewerberegister noch in der Handwerksrolle eingetragen war. Sie war auch nicht im Besitz einer Erlaubnis der BA. Die Überlassung der Leiharbeitnehmer war deshalb nicht wirksam.
Die Folge: Die Arbeitgeberin musste deshalb zunächst eine Geldbuße von mehr als 3.000 € an die Zollbehörden zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund forderte außerdem Sozialversiche-rungsbeiträge von insgesamt 5.505,31 € nach und erhob Säumniszuschläge von 1.570 €. Zu Recht, wie das LSG entschied. Durch die fehlende Erlaubnis der HTG wurde das Entleiherunternehmen Arbeitgeberin der beiden Leiharbeitnehmer mit allen Pflichten.
Wenn Sie anstatt Leiharbeitnehmern kurzfristig beschäftigte Aushilfen einsetzen möchten, finden Sie hier ein Prüfschema zu deren Sozialversicherungspflicht.
Weitere Artikel zum Thema
- Expertenrat: Welche Auswirkungen haben Entgeltnachzahlungen auf die Sozialversicherungspflicht?
- Tools: Personalkostenkalkulator
- Downloads: Beitragserstattung: Wie Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn Sie zu viel an Beiträgen gezahlt haben
- Wissen: So berechnen Sie Sozialversicherungsbeiträge schnell und rechtssicher
- News: Zeitarbeit bringt nachträglich Verwaltungsaufwand für Lohnbüros
