Rentenbeitrag wird nicht gesenkt
Der letzte offizielle Rentenbericht sah es für 2014 vor: Der Rentenbeitrag sollte gesenkt werden, und zwar um 0,1 % auf 19,8 %. Auf eine diesbezügliche kleine Anfrage der Grünen kam kürzlich die Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Demnach ist eine Senkung nun doch nicht möglich.
Immerhin: Für einen Mitarbeiter mit einem Entgelt von 4.000 € und für seinen Arbeitgeber hätte ein reduzierter Rentenbeitrag eine Entlastung von jeweils 2 € monatlich bedeutet. Grund dafür, dass der Rentenbeitrag nun doch nicht gesenkt wird, ist das Sparpaket der schwarz-gelben Koalition. Es führt zu Mindereinnahmen von rund 1,8 Mrd. € für die Rentenkassen durch den Wegfall der Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Den Hartz-IV-Empfängern entgehen durch den Wegfall der staatlichen Beiträge in die Rentenkasse Rentenansprüche von monatlich 2,09 €.
Wie Sie Sozialversicherungsbeiträge schnell und rechtssicher berechnen, erfahren Sie hier.
Weitere Artikel zum Thema
- Expertenrat: Welche Auswirkungen haben Entgeltnachzahlungen auf die Sozialversicherungspflicht?
- Tools: Personalkostenkalkulator
- Downloads: Welche Stelle für die Beitragserstattung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist
- Wissen: So zahlen Sie alle Sozialversicherungsbeiträge pünktlich und korrekt
- News: Zeitarbeit bringt nachträglich Verwaltungsaufwand für Lohnbüros
