Sozialausgleich: Das kommt auf Sie zu
Der Sozialausgleich wird kommen, und Sie im Lohnbüro werden ihn für Ihr Unternehmen durchfüh-ren. Damit haben Sie einiges an Rechenarbeit zusätzlich. Allerdings ist nicht sicher, zu welchem Zeit-punkt der Sozialausgleich startet.
Kommen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen Sie einen Zusatzbeitrag erheben. Härtefälle bei den Beschäftigten soll ein Sozialausgleich kompensieren. Diesen Sozialausgleich werden nach den Plänen der Bundesregie-rung die Arbeitgeber durchführen. Die Hauptarbeit kommt damit auf Sie im Lohnbüro zu. Ob der Sozialausgleich wie geplant zum 1.1.2011 starten kann, ist noch unklar.
Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag über 2 % des Mitarbeiterentgelts steigt.
Beispiel: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 20 €. Das beitragspflichtige Entgelt eines Mit-arbeiters liegt bei 850 €. Sie müssen dem Mitarbeiter nun die Differenz zwischen Zusatzbeitrag (20 €) und 2 % des Einkommens (17 €), d. h. 3 € ausbezahlen. Dafür leiten Sie entsprechend weniger an die Krankenversicherung weiter.
Tipp: Die aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung finden Sie hier.
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