Sozialausgleich: Das kommt auf Sie zu

Der Sozialausgleich wird kommen, und Sie im Lohnbüro werden ihn für Ihr Unternehmen durchfüh-ren. Damit haben Sie einiges an Rechenarbeit zusätzlich. Allerdings ist nicht sicher, zu welchem Zeit-punkt der Sozialausgleich startet. 

Kommen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen Sie einen Zusatzbeitrag erheben. Härtefälle bei den Beschäftigten soll ein Sozialausgleich kompensieren. Diesen Sozialausgleich werden nach den Plänen der Bundesregie-rung die Arbeitgeber durchführen. Die Hauptarbeit kommt damit auf Sie im Lohnbüro zu. Ob der Sozialausgleich wie geplant zum 1.1.2011 starten kann, ist noch unklar.

Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag über 2 % des Mitarbeiterentgelts steigt.
Beispiel: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 20 €. Das beitragspflichtige Entgelt eines Mit-arbeiters liegt bei 850 €. Sie müssen dem Mitarbeiter nun die Differenz zwischen Zusatzbeitrag (20 €) und 2 % des Einkommens (17 €), d. h. 3 € ausbezahlen. Dafür leiten Sie entsprechend weniger an die Krankenversicherung weiter.

Tipp: Die aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung finden Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen