U1 und U2 werden vereinheitlicht
Voraussichtlich ab 2013 soll es eine von den Krankenkassen unabhängige Umlageversicherung für das U1- und U2-Verfahren geben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vor.
Darin sind bundeseinheitliche Umlagesätze für die Entgeltfortzahlungsumlage (U1) sowie die Mutterschutzumlage (U2) geplant. Der Beitragseinzug erfolgt zentral. Außerdem soll es die Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheit nur noch in Betrieben mit höchstens 20 (bisher: 30) Mitarbeitern geben.
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