Zusatzbeitrag Krankenkasse: Wann Sie Mitarbeitern zum Wechsel raten können

Der Zusatzbeitrag ist allein vom Mitglied, das heißt vom Mitarbeiter zu tragen. Sie müssen den Beitrag für den Beschäftigten zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführen. Ihr Unternehmen als Arbeitgeber ist aber nicht am Zusatzbeitrag beteiligt.

Folgendes sollten Sie zum Zusatzbeitrag wissen:

  • Jede Krankenkasse darf ihren Zusatzbeitrag selbst festlegen. Dieser darf im Jahr 2010 aber 37,50 € nicht übersteigen. Es existiert außerdem für jeden Beschäftigten eine persönliche Höchstgrenze (Überforderungsgrenze). Sie beträgt 1 % der monatlichen Einnahmen des Mitglieds.
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  • Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, darf der Mitarbeiter seiner Kasse kündigen. Allerdings muss er Kündigungsfristen berücksichtigen: Wer bereits 18 Monate Mitglied bei seiner Kasse ist, kann ohne Besonderheiten mit 2 Monaten zum Monatsende die Krankenkasse wechseln. Sind die 18 Monate bei der derzeitigen Krankenkasse noch nicht abgelaufen, kommt ein Sonderkündigungsrecht zum Zuge. Dieses gilt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt.

Achtung: Die Krankenkasse muss auf das Kündigungsrecht hinweisen.


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