Die Rechengrößen 2011 sind bekannt
Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Co: Die neuen Rechengrößen für 2011 wurden gerade bekannt gegeben. Sie sind bisher zwar noch vorläufig, mit Änderungen ist aber nicht mehr zu rechnen. Sie können jetzt also bereits mit den neuen Rechengrößen planen.
Erstmals seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Schuld ist das Krisenjahr 2009, denn die Rechengrößen orientieren sich an den – im Jahr 2009 gesunkenen –Bruttoentgelten. Auch andere Werte sinken oder stagnieren. Konkret arbeiten Sie im Jahr 2011 mit den folgenden Rechengrößen:
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: monatlich 3.712,50 € (2010: 3.750 €)
- Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: monatlich 5.500 € West und 4.800 € Ost (2010: 5.500 € West und 4.650 € Ost)
- Jahresarbeitsentgeltgrenze: 49.500 € (2010: 49.950 €)
- Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: 44.550 € (2010: 45.000 €)
- Bezugsgröße: Monatlich 2.555 € West und 2.240 € Ost (2010: 2.555 € West und 2.170 € Ost)
