Geplante Änderung: Wie Sie jetzt die Sozialversicherungspflicht prüfen

Spätestens zum Jahresende haben Sie für jeden Mitarbeiter das erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.

Spätestens zum Jahresende haben Sie für jeden Arbeitnehmer das im abgelaufenen Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln. Anhand dieser Größe und der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenzen
können Sie dann feststellen, ob für den Mitarbeiter ab 1.1. des Folgejahres noch Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht.

Voraussichtlich gilt für Sie schon zum Jahresende 2009

Versicherungsfreiheit tritt für einen Beschäftigten ein, wenn

  • er aktuell die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009 überschreitet (allgemein: 48.600 €, besonders: 44.100 €) und
  • er zusätzlich mit seinem Entgelt 2010 voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2010 (allgemein: 49.950 €, besonders: 45.000 €) liegt.

Sie müssen also nicht mehr die Entgelte der vergangenen 3 Jahre mit den jeweiligen Grenzen vergleichen, sondern nur noch die aktuell geltende.

Achtung: Wie viel ein Beschäftigter im Jahr 2010 verdienen wird, können Sie jetzt zum Jahresende 2009 noch nicht wissen. Das müssen Sie auch nicht. Sie sind aber dazu verpflichtet, das voraussichtliche Entgelt gewissenhaft zu schätzen. Dabei rechnen Sie den Ihnen bekannten Bezügen des laufenden Beschäftigungsmonats das für die jeweils folgenden 11 Monate zu erwartende Einkommen hinzu. Das von Ihrer Schätzung dann tatsächlich abweichende Einkommen kann Ihre Beurteilung des Versicherungsverhältnisses nur für die Zukunft beeinflussen.


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