Koalitionsvertrag: Diese Neuregelungen betreffen Sie unmittelbar
1. Mini- und Midi-Jobs
Für die Mini-Jobs sieht der Koalitionsvertrag eine Erhöhung bzw. Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenze vor (derzeit liegt sie bei maximal 400 € monatlich). Midi-Jobs, also Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt innerhalb der Gleitzone (zwischen 400,01 € und 800 € monatlich) sollen attraktiver werden.
Für Sie bedeutet das: Sie müssen sich bei diesen Beschäftigten evtl. mit neuen Rechengrößen und Abrechnungsmodalitäten vertraut machen.
2. Elterngeld
Im Koalitionsvertrag ist außerdem von einem Teilelterngeld mit einer Bezugsdauer von bis zu 28 Monate die Rede.
Für Sie bedeutet das: Sie haben es in Zukunft unter Umständen mit mehr und längeren Freistellungen bzw. Teilzeitbeschäftigungen sowie den entsprechenden Meldungen zu tun.
3. Mitarbeiter, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen
Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, will der Koalitionsvertrag die Hinzuverdienstgrenzen erhöhen.
Für Sie bedeutet das: Sie überwachen die Hinzuverdienstgrenzen (mit) bzw. Sie haben entsprechende Bescheinigungspflichten. Hier müssen Sie eventuell bald mit Neuregelungen arbeiten.
4. Krankenversicherung
Die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung soll nach dem Koalitionsvertrag zukünftig wieder bei einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eintreten, wenn auch die Grenze des folgenden Jahres überschritten wird.
Für Sie bedeutet das: Sie müssen nicht mehr drei Jahre hintereinander und das folgende Jahr, sondern nur noch das aktuelle Jahr und das folgende Jahr prüfen.
