Krankenversicherung: Versicherungsfrei nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Möchten Sie derzeit prüfen, ob Mitarbeiter versicherungsfrei in der Krankenversicherung sind, müssen Sie dies anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze der vergangenen 3 Jahre tun. Der Koalitionsvertrag von 2009 sieht eine Erleichterung vor, die vermutlich demnächst umgesetzt wird.
Beschäftigte Ihres Unternehmens, die gern in eine private Krankenversicherung wechseln würden, dürfen sich vermutlich bald freuen. Das Bundesgesundheitsministerium plant – so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist – eine Rückkehr zur Regelung von vor dem 1.1.2008. Danach werden Mitarbeiter versicherungsfrei, wenn sie mit ihrem Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und die des folgenden Jahres überschreiten. Die Beschäftigten haben dann die Möglichkeit, zu Beginn des folgenden Jahres in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Auch für Sie im Lohnbüro bedeutet das eine Erleichterung: Sie müssen nur noch die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze und nicht zusätzlich die der vergangenen Jahre prüfen.
Achtung: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die Umsetzung dieser Pläne mit dem nächsten geeigneten Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Deshalb könnte es bereits zum kommenden Jahreswechsel so weit sein.
Tipp: Eine Übersicht über die aktuellen allgemeinen und besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenzen finden Sie, wenn Sie hier klicken.
