So gestalten Sie Verträge mit Angehörigen betriebsprüfungssicher
Im Streitfall beschäftigte der Pächter einer Tankstelle seine Ehefrau als Mitarbeiterin für alle „nicht handwerklichen Bereiche“. Die Beschäftigung der Angehörigen wurde von der Krankenkasse aber nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anerkannt.
Sorgen Sie für Klarheit
Bei Verträgen des Arbeitgebers mit bestimmten Angehörigen wie der Ehefrau oder den Abkömmlingen wird der Status automatisch überprüft. Sorgen Sie dafür, dass hierfür alle Unklarheiten von vorneherein ausgeräumt sind. Häufig wünschen die beschäftigten Angehörigen den Status eines versicherungspflichtigen Mitarbeiters, weil Sie dadurch Anspruch auf bestimmte Leistungen erhalten.
Beispiele: Während des Mutterschutzes haben nur versicherungspflichtige Mitarbeiter Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen ihre Krankenkasse. Bei Arbeitsunfähigkeit haben sie Anspruch auf Krankengeld und bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
So schaffen Sie Klarheit
Sozialversicherungsträger achten bei ihrer Prüfung darauf, ob das Beschäftigungsverhältnis mit einem Angehörigen bestimmte Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt. Sorgen Sie dafür, dass die folgenden Punkte alle gegeben sind:
1. Es müssen schriftliche Arbeitsverträge mit den Angehörigen existieren, die Ihr Unternehmen vom Inhalt und vom Umfang her auch mit jedem anderen Arbeitnehmer vereinbart haben würde.
2. Die Angehörigen erhalten den gleichen Lohn, den auch andere vergleichbare Arbeitnehmer erhalten (würden). Sie müssen über ein eigenes Konto verfügen, auf das Sie das Gehalt überweisen.
3. Die Arbeitsverhältnisse mit den Angehörigen müssen so ausgestaltet sein, dass sie einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter tatsächlich weisungsgebunden sein müssen. Außerdem müssen sie ihre Tätigkeit tatsächlich ausüben (sie dürfen also nicht kommen und gehen, wie es ihnen beliebt).
4. Alle mitarbeitenden Angehörigen müssen anstelle von fremden Arbeitskräften eingesetzt werden. Das heißt umgekehrt: Ihr Unternehmen benötigt für die anfallende Arbeit einen Ersatz, falls die Angehörigen ausfallen.
Einen Muster-Widerspruch gegen eine Einstufung der Sozialversicherungspflicht erhalten Sie hier.
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