Sozialversicherungspflicht: Achten Sie bei Werkstudenten mit mehr als 20 Wochenstunden auf das Ende der Semesterferien
Wir befinden uns in fast allen Bundesländern mitten in den Semesterferien. Das ist günstig für Ihr Unternehmen, wenn es Studenten beschäftigt. Als Werkstudenten sind diese sozialversicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Gegen Ende der Ferien (überall Anfang/Mitte April) sollten Sie aber die Sozialversicherungspflicht der Werkstudenten im Auge behalten. Denn: Studenten mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden sind grundsätzlich nur dann als Werkstudenten sozialversicherungsfrei, wenn sie in den Semesterferien arbeiten.
Tipp: Wie Sie die Sozialversicherungspflicht von Studenten und Praktikanten prüfungssicher beurteilen, erfahren Sie hier.
Die Versicherungsfreiheit eines Studenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung endet zu dem Zeitpunkt, an dem absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Die Rechtsprechung geht allerdings bei einem Überschreiten von maximal 2 Wochen davon aus, dass das Erscheinungsbild als Student nicht beeinträchtigt wird und damit die Beschäftigung noch sozialversicherungsfrei bleibt (so auch das Bundessozialgericht am 23.2.1988, AZ: 12 RK 36/87).
