Statusfeststellungsverfahren: 10 Jahre Rechtssicherheit bei Ihren Entscheidungen

Ein aktuelles Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund weist auf einen 10jährigen Geburtstag hin: Das Statusfeststellungsverfahren wurde 1999 eingeführt, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern Rechtssicherheit über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu geben. Was sich genau dahinter verbirgt – hier erfahren Sie es.

Beim Statusfeststellungsverfahren handelt es um ein schriftliches Anfrageverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Als Antragsteller erhalten Sie eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) über den Status eines Mitarbeiters: „Abhängig beschäftigt“ oder „selbstständig“. Auf diese Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund dürfen Sie sich so lange verlassen, wie sich an den Umständen nichts ändert.

Sie können den Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren formlos schriftlich oder mittels der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Achtung: Nach dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund wird das Statusfeststellungsverfahren zukünftig nicht nur als Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung gesehen. Es soll in naher Zukunft außerdem das Vorliegen einer Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung beurteilen. Es steht aber bisher noch nicht fest, in welcher Form dies konkret geschehen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


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