Urlaub

Mit lohnexperten24.de besitzen Sie Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Urlaub. Egal, ob es um die Ermittlung der Resturlaubsansprüche, des Urlaubsentgelts und des Urlaubsgeldes geht – oder um die korrekte Ermittlung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitkräften und Aushilfen. Lohnexperten24.de liefert Ihnen das Praxiswissen zu diesem wichtigen Thema!
 

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29.09.11

Urlaubsabgeltung für länger zurückliegende Zeiten

Liegestühle

Ein Mitarbeiter ist seit 1.7.2008 arbeitsunfähig krank. Müssen wir ihm den Urlaub ab 2008  bis zum Ende der Beschäftigung auszahlen und wie sieht es mit dem Urlaubsgeld aus?


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27.07.11

Haben auch Teilzeitkräfte und Aushilfen Anspruch auf Urlaub?

Kalendereintrag Urlaub

Der Arbeitgeber gibt nur Festangestellten bezahlten Urlaub. Alle anderen, ob Teilzeit Mitarbeiter oder Auzshilfen, gibt er keinen bezahlten Urlaub.
Ist dies rechtmäßig?


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08.09.10

Wie Sie den Urlaub bei weniger Arbeitstagen berechnen

Urlaub

Das leidige Thema Urlaub ! Mein Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden in der Woche, an 4 Tagen : Mi, Do, Fr und Sa. Laut AV sind 20 Arbeitstage Urlaub festgesetzt.
Wie wird das berechnet?


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Personalkosteneinsparungs-Kalkulator (Urlaub)

Liegestühle

Mit dem Tool „Personalkosteneinsparungs-Kalkulator (Urlaub)“ können Sie kalkulieren, um welchen Betrag die Personalkosten sinken, wenn es Ihnen gelingt die jährlichen Urlaubstage zu reduzieren.


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Urlaubsrückstellungsrechner

Rechner und Geld

Nicht genommener Urlaub und nicht genommene Überstunden sind im Jahresabschluss mit einer entsprechenden Rückstellung zu erfassen. Mit dem Tool "Urlaubsrückstellungsrechner" können Sie die Höhe dieser Rückstellung auf einfache Weise ermitteln.


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Urlaubsplaner

Kalendereintrag Urlaub

Urlaub ist für die Mitarbeiter im Unternehmen die schönste Zeit im Jahr. Für Sie im Lohnbüro bedeutet es aber auch viel Arbeit. Damit sie stets einen verlässlichen Überblick über die geplanten Urlaube aller Mitarbeiter haben, arbeiten Sie am besten mit dem auf Excel basierenden Urlaubsplaner. Hiermit sind Sie in der Lage den Urlaub für bis zu 50 Mitarbeiter zu planen und abzurechnen.


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Übersicht der gesetzlichen Feiertage nach Bundesländern

Feiertag

Feiertage werfen eine Reihe von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemen auf:


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Prüfschema zum Urlaubsanspruch

Liegestühle

Für die Dauer des Erholungsurlaubs müssen Sie den Mitarbeitern ein Urlaubsentgelt zahlen. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.


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Fälle, in denen Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub haben

Urlaub Sand

Sonderurlaub heißt nichts anderes, als dass Sie Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.


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Unbezahlter Urlaub: Diese Besonderheiten müssen Sie beachten

Straßenschild Urlaub

Benötigen Mitarbeiter mehr Urlaub, als ihnen eigentlich zusteht, müssen sie unbezahlten Urlaub nehmen. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber oder Mitarbeiter des Lohnbüros: Prüfen Sie zunächst, ob die Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub haben. Dann zahlen Sie in der Regel wie beim Erholungsurlaub das Urlaubsentgelt weiter. Falls der Anspruch nicht besteht, muss der betreffende Beschäftigte auf unbezahlten Urlaub ausweichen. Dann zahlen Sie kein Urlaubsentgelt weiter. Kontrollieren Sie ebenfalls, ob der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig bleibt. Hierbei sollten Sie besonders sorgfältig vorgehen, denn entsprechende Fehler kommen bei der nächsten Betriebsprüfung ganz bestimmt ans Tageslicht.


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Erholungsurlaub: So klären Sie auch die kniffligsten Fälle im Lohnbüro

Sonne

Die Urlaubszeit gilt als die schönste Zeit des Jahres. Für Sie als Arbeitgeber oder Lohnbuchhalter bedeutet Urlaub allerdings auch Unruhe und viele Fragen. Wenn Ihnen beim Thema Urlaub ein Fehler unterläuft, kennen die Mitarbeiter kein Pardon. Selbst für noch so geringe Ansprüche – das zeigen die zahlreichen Urteile zum Thema Erholungsurlaub – sind Beschäftigte bereit, vor Gericht zu ziehen.


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Geringfügige Beschäftigung / Minijob, 26.04.10

Urlaubszeit: Wie Sie Personalengpässe durch Minijobber auf 400-€-Basis überbrücken

Vertrag

Minijobber auf 400-€-Basis können in der Urlaubszeit dazu beitragen, Mehrbelastungen für Ihr Unternehmen ohne Zusatzkosten abzufangen: indem sie Überstunden ableisten. Richtig angepackt, müssen Sie nicht die Überschreitung der 400-€-Grenze befürchten.


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Lohnsteuerpauschalierung, 05.04.10

Erholungsbeihilfen 2010: So erhalten Ihre Mitarbeiter ein Extra für den Urlaub – ohne Nebenkosten für Ihr Unternehmen

Straßenschild Urlaub

Sorgen Sie doch unter Mitarbeitern und/oder Kollegen für einen richtigen Motivationsschub mit einer Finanzhilfe für den Urlaub. Möglich ist das in Form von Erholungsbeihilfen. Sie kosten Ihr Unternehmen keinen Cent extra. Allerdings müssen Sie im Lohnbüro hierfür alles richtig machen.


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Jahresabschluss, 24.11.09

Jahresabschluss: Prüfen Sie jetzt die Ansprüche auf Resturlaub

Urlaub Sand

Urlaub, der nicht genommen wurde, verfällt grundsätzlich zum Jahresende. Zu Ihren Arbeiten rund um den Jahresabschluss zählt deshalb auch die entsprechende Prüfung von Resturlaub. Wenn Sie es gut mit Ihren Kollegen meinen, machen Sie diese auf Ihre restlichen Urlaubsansprüche aufmerksam.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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