Haben auch Teilzeitkräfte und Aushilfen Anspruch auf Urlaub?
Frage
Der Arbeitgeber gibt nur Festangestellten bezahlten Urlaub. Alle anderen, ob Teilzeit Mitarbeiter oder Auzshilfen, gibt er keinen bezahlten Urlaub.
Ist dies rechtmäßig?
Kann dies bei einer Betriebsprüfung zu Problemen kommen, wenn bei den Mitarbeitern in den Unterlagen Urlaubsanspruch 0 steht?
Antwort unserer Experten
Das Bundesurlaubsgesetz ( BUrlG ) macht keine Unterschiede zwischen Vollzeitkräften auf der einen und Teilzeitkräften bzw. Aushilfen auf der anderen Seite. Das BUrlG sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6 -Tage- Woche vor. Bei einer 5 – Tage- Woche stehen 20 Urlaubstage im Kalenderjahr zu.
Natürlich steht Teilzeitkräften nicht die gleiche Anzahl von Urlaubstage zu, wie Vollzeitkräften. Der Anspruch ist vielmehr entsprechend der Arbeitszeit der Teilzeitkraft umzurechnen.
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