Jahresarbeitszeit: Wie Sie den Urlaub korrekt berechnen
Jetzt in der Ferienzeit müssen Sie einiges rund um den Urlaub regeln. Die Berechnung der Ansprüche von Mitarbeitern mit Jahresarbeitszeit ist etwas komplizierter als bei Mitarbeitern mit Regelarbeitszeit.
Jahresarbeitszeit bedeutet: Arbeitnehmer sind mehrere Monate im Jahr vollzeitbeschäftigt und arbeiten dann monatelang unter Umständen gar nicht. Hier bestimmen Sie auch den Urlaub nach der Jahresarbeitszeit. Dabei setzen Sie die Anzahl der individuellen Arbeitstage des Mitarbeiters eines Jahres zu den Jahresarbeitstagen eines ganzjährig beschäftigten Mitarbeiters zueinander ins Verhältnis und multiplizieren das Ergebnis mit der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Urlaubsdauer.
Gilt in Ihrem Unternehmen eine 5-Tage-Woche, gehen Sie von 260 Arbeitstagen im Jahr aus. Gilt eine 6-Tage-Woche, gehen Sie von 312 Arbeitstagen aus.
Beispiel: Ein Mitarbeiter muss 150 Tage im Jahr arbeiten. Ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer hat bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Urlaub.
Berechnen Sie den Urlaub des Mitarbeiters mit Jahresarbeitszeit folgendermaßen:
Arbeitstage des Mitarbeiters : 260 Arbeitstage (bei Ganzjahresbeschäftigung) x Urlaubstage (bei Ganzjahresbeschäftigung) = Urlaubstage des Mitarbeiters
Der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft beträgt daher 150 : 260 x 20 = 11,5 Tage.
Wie Sie Urlaubsansprüche für jeden Mitarbeiter – auch für diejenigen mit besonderen Arbeitszeiten – berechnen, erfahren Sie hier.
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