Krank im Urlaub: So gehen Sie im Lohnbüro vor

Für Mitarbeiter steht die schönste Zeit des Jahres bevor: Der Urlaub. Leider ist auch im Urlaub niemand dagegen gefeit, krank zu werden. Betroffene Mitarbeiter müssen Ihnen das mitteilen und erhalten dann Entgeltfortzahlung.

Urlaub zu haben und arbeitsunfähig krank zu sein, schließen sich – zumindest, was die Leistungen vonseiten des Arbeitgebers angeht – gegenseitig aus. Das bedeutet für Sie im Lohnbüro: Wird ein Mitarbeiter während seines Urlaubs krank, kann er sich nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die entsprechenden Urlaubstage gutschreiben lassen. Für die Tage, an denen er krank ist, erhält er Entgeltfortzahlung. Die Zahlung des Urlaubsentgelts stellen Sie ein.

Achtung: Der Mitarbeiter muss die Krankheitstage nachweisen, und zwar durch die Bescheinigung eines Arztes seiner Wahl. Das gilt auch während eines Auslandsaufenthalts. Machen Sie einen Mitarbeiter darauf aufmerksam, wenn er sich bei Ihnen aus dem Urlaub meldet, weil er krank geworden ist. Er soll sich umgehend um eine ärztliche Bestätigung kümmern.

Die Erkrankung führt allerdings nicht zu einer automatischen Verschiebung oder Verlängerung des Urlaubs. Der Mitarbeiter muss, sobald er gesund ist und spätestens nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsende zur Arbeit erscheinen.

Ein Prüfschema für Entgeltfortzahlungsansprüche finden Sie hier.


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