Krank im Urlaub: Wenn es das Kind des Mitarbeiters trifft, müssen Sie nichts gutschreiben
Wird ein Mitarbeiter im Urlaub krank, schreiben Sie ihm die entsprechenden Tage gut. Wird das Kind eines Mitarbeiters krank, erhält der Beschäftigte unter Umständen Freistellung mit Entgeltfortzahlung. Wird das Kind aber im Urlaub des Beschäftigten krank, ist das einfach Pech für den Mitarbeiter.
Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 17.06.2010, AZ: 2 Ca 1648/10) hervor. Im Streitfall hatte eine Beschäftigte eine Woche Urlaub. Während dieser Zeit erkrankte das 9-jährige Kind der Mitarbeiterin. Sie machte bei ihrem Arbeitgeber die Nachgewährung des Urlaubs geltend. Dieser weigerte sich, und das Arbeitsgericht gab ihm Recht. Die Mitarbeiterin selbst hätte zwar nach § 9 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf Gutschrift der Urlaubstage gehabt, wenn sie selbst erkrankt wäre. Die Vorschrift sei hier aber, so die Begründung des Arbeitsgerichts, nicht entsprechend anwendbar. Das Risiko für den Urlaub störende Ereignisse trage aber grundsätzlich der Arbeitnehmer.
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