So ermitteln Sie den Urlaub für schwerbehinderte Kollegen korrekt
Die Sommer-Urlaubssaison ist gerade vorbei, und die ersten Mitarbeiter planen schon wieder den Winterurlaub. Die Berechnung der Urlaubsansprüche ist für Sie grundsätzlich Routine. Nur für besondere Mitarbeitergruppen, wie z. B. Schwerbehinderte, müssen Sie mehr Urlaub einplanen.
Beschäftigt Ihr Unternehmens schwerbehinderte Mitarbeiter, erhalten diese bei einer 5-Tage-Arbeitswoche zusätzlich 5 Tage Urlaub im Kalenderjahr. Auch wenn Ihr Unternehmen generell mehr Urlaub gewährt, als gesetzlich vorgeschrieben, erhalten schwerbehinderte Beschäftigte 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Haben schwerbehinderte Beschäftigte eine Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen, erhöhen oder reduzieren Sie den zusätzlichen Urlaub entsprechend.
Beispiel: Ein schwerbehinderter Mitarbeiter arbeitet 3 Tage pro Woche. In Ihrem Unternehmen haben Mitarbeiter einen tariflichen Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen Urlaub pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. Den Urlaubsanspruch des schwerbehinderten Mitarbeiters errechnen Sie folgendermaßen: (Urlaubstage im Unternehmen + 5 Zusatzurlaubstage) : Wochenarbeitstage im Unternehmen x individuelle Arbeitstage des Schwerbehinderten = Urlaubstage des Schwerbehinderten.
Das sind im Beispiel: (25 + 5) : 5 x 3 = 18 Urlaubstage.
Tipp: Damit sie stets einen verlässlichen Überblick über die geplanten Urlaube aller Mitarbeiter haben, arbeiten Sie am besten mit dem auf Excel basierenden Urlaubsplaner. Diesen finden Sie, wenn Sie hier klicken.
