Sommersaison: Wie Sie anstehenden Urlaub ermitteln, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitszeit geändert hat
Bald beginnt die Zeit, in der die meisten Mitarbeiter Ihren Urlaub in Anspruch nehmen möchten. Meist sind Ihnen die Ansprüche auf Urlaub bekannt. Neu rechnen müssen Sie aber, wenn ein Beschäftigter seine Arbeitszeit geändert hat. In diesem Fall verkürzt oder verlängert sich auch die Urlaubsdauer entsprechend.
Der Anspruch auf Urlaub verringert oder erhöht sich, wenn ein Beschäftigter die Anzahl seiner Arbeitstage pro Woche reduziert oder erhöht. Sie dürfen in diesen Fällen den bestehenden Urlaub nicht einfach quoteln . Vielmehr ändert sich der gesamte Urlaub für das Kalenderjahr. Das gilt auch für den Resturlaub. Hier kommt es nämlich nicht auf den Entstehungszeitpunkt an, sondern darauf, wann der Urlaub genommen werden soll.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat im Jahr 2009 an 5 Tagen pro Woche gearbeitet. Damit hatte er einen Urlaubsanspruch von insgesamt 20 Tagen. 5 von diesen Tagen stehen ihm 2010 noch als Resturlaub zur Verfügung. Seit dem 1.3.2010 arbeitet er aber nur noch an 4 Tagen pro Woche. Damit müssen Sie für 2010 sowohl den Anspruch auf Urlaub als auch den Resturlaub reduzieren.
Jahresurlaub: 20 Tage : 5 Tage x 4 Tage = 16 Tage Jahresurlaub
Resturlaub: 5 Tage: 5 Tage x 4 Tage = 4 Tage
Ein Prüfschema zum Urlaubsanspruch finden Sie hier.
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