Sonderfälle der Entgeltabrechnung

Bereits wenn Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eine ganz unproblematische Entgeltabrechnung vornehmen, gibt es eine Menge zu beachten. Treten jedoch Besonderheiten wie im Falle von Elternzeit, Kurzarbeit, Sonderurlaub oder auch Altersteilzeit auf, können schnell rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Ihr Unternehmen eintreten, wenn Ihnen ein Fehler unterläuft. Erfahren Sie hier, wie Sie alles richtig machen und damit auch schwierige Abrechnungssachverhalte selbstständig lösen.

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Lohnpfändung, 07.09.11

Was ist in der Drittschuldnererklärung anzugeben?

Drittschuldnererklärung

Muss durch  mich als Arbeitgeber in der Drittschuldnererklärung angegebenen werden, dass der Arbeitnehmer zurzeit Krankengeld bezieht?


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Reisekosten, 28.07.11

Übernachtungskosten nach 3 Monaten

reisende Mitarbeiter

Bekanntlich gilt bei längerfristigen Auswärtseinsätzen die Drei-Monats-Frist bei den Verpflegunfsmehraufwendungen. Gilt das auch für die Übernachtungspauschalen? Können Übernachtungskosten ab dem vierten Monat weiterhin vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden?


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03.06.11

Durch die Verrechnung eines Kredites mit Entgelt für Überstunden ändert sich am steuer- und beitragspflichtigen Entgelt nichts

Entgeltabrechnung

Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Rechnung eines Mitarbeiters evtl. zu übernehmen und diese mit seinen Überstunden zu verrechnen? Wie wird dies im Gehalt dargestellt - Versteuerung wie eine normale Gehaltsabrechnung?


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Lohnpfändung

Lohnpfändungsrechner

Lohnpf Ndungsrechner

Mit dem Tool "Lohnpfändungsrechner" können Sie direkt aus der Lohnabrechnung den pfändbaren Betrag ermitteln.


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Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld-Kalkulator

Viertel Münze

Der „Kurzarbeitergeld-Kalkulator“ ermittelt für den Fall der Kurzarbeit sowohl das an Ihren Mitarbeiter auszuzahlende Kurzarbeitergeld, als auch die mit der Kurzarbeit verbundene Kosteneinsparung.


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Reisekosten

Reisekosten

Taschenrechner Geldscheine

Reisekostenabrechnungen sind bei Betriebsprüfern äußerst beliebt. Denn hier ist für die Prüfer am meisten zu holen. Für Unternehmen kann ein kleiner Fehler zu hohen Steuer- und Beitragsnachzahlungen führen. Nutzen Sie daher das Excel-Tool "Reisekostenrechner". Hiermit können Sie schnell und einfach alle In- und Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter abrechnen.


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Reisekosten

Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen

Taxi

Bei der Aufteilung von Dienstreisen in privat und dienstlich herrschte bisher eine gewisse Rechtsunsicherheit. Jetzt hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) offizielle Vorgaben veröffentlicht. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.


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Reisekosten

Prüfschema zur Auswärtstätigkeit

Flugzeug

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit Aufwendungen für Übernachtungen (Unterkunftskosten), können Sie diese dem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen. Das gilt auch für den Pauschbetrag von Verpflegungsmehraufwendungen, für Fahrtkosten und, und, und.


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Reisekosten

Formular für Ihre Reiskostenabrechnung

Rechnung und Münzen

Für die Reisekostenabrechnung ist entscheidend, bei welchen Aufwendungen es sich um Reisekosten handelt.


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Mutterschutz

Ausgleichsverfahren U2: So bekommen Sie Aufwendungen für schwangere Mitarbeiterinnen schnell erstattet

Schwangere

Wird eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens schwanger, sichert das Gesetz die Mitarbeiterin mithilfe zweier Mechanismen finanziell ab: Die werdende Mutter erhält bei bestehendem Beschäftigungsverbot einen Mutterschutzlohn und in der 14 Wochen dauernden Mutterschutzzeit das Mutterschaftsgeld. Beide Leistungen zahlt zunächst Ihr Unternehmen, erhält diese aber im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 komplett erstattet. Damit Ihr Unternehmen diese Erstattung auch erhält, müssen Sie aktiv werden. Dabei müssen Sie nach den Vorschriften des seit dem 1.1.2006 geltenden Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vorgehen.


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Elternzeit

Elterngeld: Alles, was Sie in der Lohnbuchhaltung darüber wissen müssen

Familie

Seit dem 1.1.2007 ist die Elternzeit für Ihre Mitarbeiter noch interessanter. Denn für alle Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden, gibt es jetzt das sogenannte Elterngeld. Auch für Sie hat diese gesetzliche Neuregelung erhebliche Auswirkungen.


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Elternzeit

Elternzeit: Wann Sozialversicherungsbeiträge entstehen und wann Sie wie aktiv werden müssen

Familie

Dass ein Mitarbeiter Anspruch auf Elternzeit hat, ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Für Sie im Lohnbüro ergeben sich durch die Elternzeit oft Fragen zur Sozialversicherung. Sind die Mitarbeiter z. B. krankenversicherungspflichtig, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Was passiert, wenn das Einkommen nach der Elternzeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Damit Sie hier in Zukunft ganz genau wissen, in welchen Fällen Sie wie vorgehen müssen, sind für Sie in diesem Beitrag alle Lösungen und Praxistipps, die Sie im Rahmen von Elternzeit beachten müssen, zusammengefasst.


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Elternzeit, 18.05.11

Kein Elterngeld für Lohnersatzleistungen

Elterngeld

Geht eine Mitarbeiterin in Elternzeit, müssen Sie ihr für die Berechnung des Elterngelds eine Be-scheinigung über das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielte Arbeitsentgelt ausstellen. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Mitarbeiterin in dieser Zeit beispielsweise wegen Krankheit weniger verdient hat.


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Betriebliche Altersvorsorge, 11.05.11

Vorsicht, wenn Mitarbeiter auf die betriebliche Altersvorsorge verzichten

Register Vorsorge

Nach § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Manchem Arbeitgeber ist das zu aufwändig. Er nimmt deshalb eine Klausel über den Verzicht auf Entgeltumwandlung in die Arbeitsverträge auf.


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Reisekosten, 04.05.11

Unbegrenzte Verpflegungspauschale bei Fahrtätigkeit

Globalisierung

Mitarbeitern, die einer Fahrtätigkeit nachgehen – z. B. als Fahrer oder auf einem Schiff –, können Sie die Verpflegungspauschalen zeitlich unbegrenzt steuer- und beitragsfrei auszahlen. Die 3-Monats-Frist gilt hier nicht.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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