Altersteilzeit

Altersteilzeit in ihren verschiedenen Ausprägungen stellt Sie bei der Lohnabrechnung vor eine Vielzahl von Fragen. Dazu kommt die sich ständig ändernde Rechtsprechung, die ebenfalls Auswirkungen auf die Lohnabrechnungen und Meldungen hat. Lohnexperten24.de liefert Ihnen zu allen Fragen der Abrechnung und Ausgestaltung der Altersteilzeit die rechtssicheren, aktuellen Informationen und lässt Sie auch in Zweifelsfällen nicht im Stich.

Expertenrat3 von 3 Einträgen

  • zuklappen
21.07.09

Altersteilzeit - Steuerklassenwechsel kann den Aufstockungsbetrag erhöhen

Rentner

Ein Mitarbeiter befindet sich in Altersteilzeit und hat jetzt die Steuerklasse gewechselt. Dadurch erhöht sich auch der Aufstockungsbetrag, den wir ihm zahlen. Müssen wir das hinnehmen?


mehr
09.12.08

Können auch meine Teilzeitkräfte zur Altersteilzeit wechseln?

Teilzeit-Uhr

Neulich ist eine Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden an mich herangetreten, weil er gern im Rahmen der Altersteilzeit seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchte. Kann er das, obwohl er bereits einen Teilzeitarbeitsvertrag hat?


mehr
30.05.07

Können Mitarbeiter in Altersteilzeit einfach die Steuerklasse wechseln?

Sparschweine

Ein Mitarbeiter in Altersteilzeit hat seine Steuerklasse gewechselt. Dadurch erhöht sich der Aufstockungsbetrag, den ich als Unternehmer zahlen muss. Muss ich das in Kauf nehmen oder kann ich von Mitarbeitern in Altersteilzeit verlangen, dass sie bei ihrer ursprünglichen Steuerklasse bleiben?


mehr
nach oben

Downloads2 von 2 Einträgen

  • zuklappen

Übersicht der Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

Rentner

Wenn der Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) über die Altersteilzeit gleitend in den Ruhestand schicken möchte, bedeutet das für Sie im Lohnbüro erst einmal Mehrarbeit. Schließlich müssen Sie rechtzeitig die Förderung der Bundesanstalt für Arbeit beantragen, damit das Bruttoarbeitsentgelt für den „Alters-Teilzeitler“ aufgestockt wird – und zwar auf 70 % seines Nettoentgeltes.


mehr

Altersteilzeitvertrag (Mustervereinbarung)

Vertrag

Altersteilzeit ist nach wie vor sehr beliebt: Ihrem Arbeitgeber ermöglicht sie die relativ problemlose (wenn auch nicht kostenlose) Trennung von einem älteren Mitarbeiter. Dem Mitarbeiter verhilft sie zu einem vorzeitigen Ruhestand ohne allzu große finanzielle Einbußen.


mehr
nach oben

Wissen3 von 3 Einträgen

  • zuklappen

Geförderte Altersteilzeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen

Rentner

Die neue Bundesregierung hat die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit nicht verlängert. Es kann daher seit dem 1.1.2010 keine neuen Verträge mehr geben.


mehr

Altersteilzeit: So kommen Sie schnell und rechtssicher an die Leistungen der Agentur für Arbeit

Arbeitsagentur

Geht ein Mitarbeiter in Altersteilzeit, muss Ihr Unternehmen dessen Teilzeitentgelt und Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Doch keine Sorge: Diese Aufstockung erhält Ihr Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.


mehr

Altersteilzeit: Wie Sie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer korrekt abführen

Euromünze Tortenstück

Altersteilzeit ist bei Mitarbeitern wie bei Unternehmen sehr beliebt. Für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer gelten allerdings einige knifflige Sonderregeln.


mehr
nach oben

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen