Altersteilzeit - Steuerklassenwechsel kann den Aufstockungsbetrag erhöhen
Frage
Ein Mitarbeiter befindet sich in Altersteilzeit und hat jetzt die Steuerklasse gewechselt. Dadurch erhöht sich auch der Aufstockungsbetrag, den wir ihm zahlen. Müssen wir das hinnehmen?
Antwort unserer Experten
Ja. Der Aufstockungsbetrag, den Sie Mitarbeitern in Altersteilzeit zahlen, federt das durch die Altersteilzeit bedingte geringere Entgelt etwas ab. Wechselt ein Mitarbeiter in Altersteilzeit die Steuerklasse, kann Ihr Aufstockungsbetrag dadurch höher ausfallen.
Das müssen Sie nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13.6.2006, AZ: 9 AZR 423/05) in Kauf nehmen. Der Mitarbeiter habe das Recht, so das höchste deutsche Arbeitsgericht, durch einen Steuerklassenwechsel das ihm zur Verfügung stehende Entgelt zu optimieren. Sie erhalten aber auch den erhöhten Aufstockungsbetrag von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt.
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