Altersteilzeit: Lange Krankheit in der Arbeitsphase kann zu Verkürzung der Freistellungsphase führen

Sicher gibt es auch in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter, mit denen Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart wurde. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach hierbei lange Krankheitszeiten in der Arbeitsphase die Freistellungsphase verkürzen, ist nach einem aktuellen Urteil rechtens.

Altersteilzeit im Blockmodell ist besonders beliebt: An eine Phase mit Vollarbeitszeit schließt sich eine genauso lange Phase mit Freistellung an. Während beider Phasen erhält der Mitarbeiter ein aufgestocktes Teilzeitentgelt. In der Arbeitsphase erarbeitet sich der Mitarbeiter die bezahlte Freistellung in der Freistellungsphase, er spart sie an. Deshalb können längere Krankheitsperioden in der Arbeitsphase zum Problem werden.

So sah es auch das Unternehmen im Streitfall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Es vereinbarte mit einem Beschäftigten eine 2,5 Jahre dauernde Arbeitsphase und eine ebenso lang dauernde Freistellungsphase. Außerdem war geregelt, dass der Mitarbeiter die Hälfte des Zeitraums, in dem er Krankengeld (ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit) bezog, nacharbeiten sollte. Der Mitarbeiter erkrankte in der Arbeitsphase immer wieder für mehr als 6 Wochen. Dadurch verschob sich seine Freistellungsphase immer weiter nach hinten und verkürzte sich entsprechend.

Der Mitarbeiter fühlte sich benachteiligt und klagte. Das Unternehmen bekam mit seiner Regelung aber Recht: Wer krank sei, könne kein Guthaben erarbeiten, urteilten die Richter. Da es keine gesetzliche Regelung für diesen Fall gebe, müsse der Arbeitgeber eine treffen. Dies habe das Unternehmen hier in angemessener Weise getan (Urteil vom 2.12.2009, AZ: 14 Sa 811/09).

Achtung: Die von der Bundesagentur für Arbeit durch Zuschüsse geförderte Altersteilzeit kann seit dem 1.1.2010 nicht mehr vereinbart werden. Ihr Unternehmen kann aber eine entsprechende Wertguthabenvereinbarung auch ohne Aufstockung abschließen. Bereits vor dem 31.12.2009 abgeschlossene Verträge müssen von Ihnen natürlich auch weiterhin richtig behandelt werden.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern im Rahmen von Altersteilzeit richtig abführen, klicken Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen