Falschinformationen zur Altersteilzeit machen Ihr Unternehmen schadensersatzpflichtig
Benötigt ein Mitarbeiter Informationen zum Thema Altersteilzeit, sind Sie Ansprechpartner Nr. 1. Seien Sie mit Auskünften aber vorsichtig. Geben Sie nämlich falsche Auskünfte und entsteht dem Mitarbeiter dadurch ein Schaden, ist Ihr Unternehmen schadensersatzpflichtig.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte aktuell einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber falsche Informationen zur Altersteilzeit erhielt. Allerdings waren diese Falschinformationen nicht nachweisbar kausal für einen Schaden des Mitarbeiters. Das Unternehmen im Streitfall war deshalb nicht schadensersatzpflichtig. Das BAG stellte in seinem Urteil aber klar: Sind falsche Auskünfte des Arbeitgebers zum Thema Altersteilzeit ursächlich für einen Schaden des informierten Beschäftigten, macht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig (Urteil vom 4.5.2010, AZ: 9 AZR 184/09). Ihre Auskünfte in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung werden dem Arbeitgeber zugerechnet.
Tipp: Falsche Auskünfte von Ihrer Seite können sehr kostspielig werden. Erkundigen Sie sich daher zuvor selbst immer detailliert, bevor Sie Informationen an Ihre Mitarbeiter weitergeben oder Vereinbarungen abschließen.
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